Der Rat kann sich den Bürgerentscheid zum Schauspielhaus zu Eigen machen

Jörg Detjen

Die etablierten Parteien sind einer inhaltlichen Debatte über die Zukunft des Schauspielhauses auf der Ratssitzung in der vergangenen Woche ausgewichen. Die Grünen verschanzen sich hinter Fragen, die die Verwaltung noch nicht beantwortet habe, damit sie eine Entscheidung, ob sie für Neubau oder Sanierung sind, nicht treffen müssen.

Inzwischen hat sich Regierungspräsident Lindlar in die Debatte eingeschaltet und will dem Rat diktieren, was er zu tun hat. Auf einmal lehnt er einen Neubau ab und auch die Stimmung in der Kölner CDU ändert sich. Ist das nur Wahlkampf oder ein ernster Sinneswechsel?

Die Verschiebung der Haushaltsberatungen und der Ratsbeschluss für einen Doppelhaushalt machen deutlich, wie schwer es wird einen ausgeglichenen Haushalt bis zum Jahre 2013 zu erstellen und auch dann umzusetzen. Darüber wird es in den nächsten Jahren heftige soziale Auseinandersetzungen in Köln geben.

Ab dem Jahre 2014 wird der laufende Haushalt (Ergebnisplan) um mindestens weitere 30 Millionen Euro steigen, unabhängig ob saniert oder neu gebaut wird. Die Kosten für das Schauspielhaus werden über einen Betriebskostenzuschuss an die Bühnen finanziert und das belastet den Kulturetat, der müsste um einen gleich lautenden Betrag erhöht werden.

Schon jetzt ist absehbar, dass die Kosten für die Miete der Messehalle durch die Stadt Köln gezahlt werden müssen. Das sind jährlich 25 bis 30 Millionen Euro. Die Krise führt zu einem rückläufigen Messegeschäft. Dazu kommt, dass überhaupt nur wenige Messen sich selber finanzieren. Die Bilanzpressekonferenz der Sparkasse meldete erhebliche Verluste. Auch das schlägt über kurz oder lang auf den Kölner Haushalt durch.

Am 6. April wird sich die Personalversammlung der Bühnen mit Sanierung bzw. Neubau des Schauspielhauses befassen. Der Personalrat macht sich Sorgen über die Zukunft der Bühnen, wenn nicht eine rasche Entscheidung getroffen wird, dass der Spielbetrieb für die Bühnen sichergestellt wird und die Arbeitsplätze sicher sind.

Der Rat wird sich am 13. April auf einer Sondersitzung mit dem Bürgerentscheid auseinandersetzen. Da die Stadtspitze bereits signalisiert hat, dass alle rechtlichen Vorraussetzungen für den Bürgerentscheid unstrittig sind, gibt es faktisch zwei Möglichkeiten: Der Bürgerentscheid findet am 11. Juli statt oder der Rat übernimmt die Aussagen des Bürgerbegehrens und macht sie sich zu Eigen.

Eine rasche Entscheidung für eine Sanierung hätte viele Vorteile. Ein solcher Beschluss würde einen realistischen Weg beschreiten. Auch um einem Rechtsstreit mit den Riphahn-Erben aus dem Weg zu gehen. Deren Anwalt teilt mit, dass in einem solchen Fall die urheberrechtlich geschützte Gesamtwirkung zerstört würde. Diesen Hinweise sollten alle Befürworter des Neubaus sehr ernst nehmen.