Das OVG Münster gibt Anwohner*innen des Brüsseler Platzes Recht: Traurig, dass Gerichte die Stadt Köln zwingen müssen, das Notwendige zum Schutz der Anwohner*innen zu tun

Anwohner*innen des Brüsseler Platzes hatten 2015 die Stadt Köln verklagt. Sie fordern von der Stadt Köln, zwischen 22 und 6 Uhr für Nachtruhe zu sorgen. Nachdem ihnen bereits das Verwaltungsgericht Köln Recht gegeben hatte, bestätigte nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die bisherigen Maßnahmen der Stadt unzureichend sind.

Hierzu erklärt Güldane Tokyürek, Sprecherin der Linksfraktion im Kölner Rat:

„Wir wollen eine lebendige Stadt, und die Menschen halten sich gerne draußen auf. Das darf aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Anwohner*innen gehen. Die Lärmbelastung am Brüsseler Platz hat zumutbare Grenzen schon lange überschritten. Es ist traurig, dass Gerichte die Stadt Köln zwingen müssen, das Notwendige zum Schutz der Anwohner*innen zu tun.“

Für uns hat der Gesundheitsschutz der Anwohner*innen einen hohen Stellenwert. Um diesen zu gewährleisten, reichen weitere Einzelmaßnahmen nicht aus. Wir erwarten von der Stadtverwaltung ein stimmiges Gesamtkonzept, das nicht allein auf Repression setzt, sondern auch attraktive alternative Angebote macht. Die Aufstellung eines Zauns ist für uns kein probates Mittel.

Als ersten Schritt sollte die Stadt darauf verzichten, weitere Besucher*innen auf den Platz zu locken. Das geschieht aber, wenn er als ‚ein lauschiger Platz zum Verweilen, ein Stück Kultur und mitten in der Innenstadt eine Oase mit mediterranem Flair’ angepriesen wird.“

Dr. Günter Bell, Stadtplaner und Geschäftsführer der Linksfraktion im Kölner Rat, ergänzt:

„Für diese schwere juristische Niederlage tragen vor allem Stephan Keller und Andrea Blome als Stadtdirektor*innen die Verantwortung. Sie haben sich vor durchgreifenden Maßnahmen gedrückt und hingenommen, dass die Anwohner*innen über Jahre gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt waren.

Die Ratsmehrheit muss sich kritisch fragen lassen, ob die Ablehnung des Bebauungsplanes für das Belgische Viertel nicht ein Fehler war. Durch bauplanungsrechtliche Maßnahmen hätte eine weitere Zunahme von Gastronomiebetrieben verhindert werden können.“