Bildung von Pflegestützpunkten in Köln

Michael Kellner

Wir leben in einer Gesellschaft, in der das Alter zunehmend eine Rolle spielt. Nach Berechnung des Statistischen Bundesamtes beträgt die Zahl der über 64 ? Jährigen im Jahr 2050 knapp 25 Mio. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Die Rürup-Kommission beziffert die Zahl der Pflegebedürftigen für das Jahr 2040 auf ca. 3,4 Mio Menschen.

Das vom deutschen Bundestag am 14. März dieses Jahres beschlossene Pflege- und Weiterentwicklungsgesetz trägt mit der Einrichtung von Pflegestützpunkten dieser Entwicklung Rechnung. Die Pflegestützpunkte sollen Anlaufstellen für die Bevölkerung sein. Hier sollen sich alle Informationen zu den pflegerischen Leistungen bei guter räumlicher Erreichbarkeit bündeln.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln stimmt dem Antrag von SPD, Grünen und FDP im Wesentlichen zu. Für 2 der 3 Hauptaufgaben der Stützpunkte, Koordinierung aller Versorgungs- und Unterstützungsangebote und ihre Vernetzung können bisherige Strukturen genutzt werden. Und dass dabei der sozialräumliche Ansatz zu berücksichtigen ist, scheint uns selbstverständlich.    

Anders sehen wir das mit der 3. Hauptaufgabe der Stützpunkte, der Aufgabe der Auskunft und Beratung. In Köln wird die Seniorenberatung vorwiegend von großen Trägern durchgeführt, die selbst Träger von Pflegeeinrichtungen  und Heimen sind. Der vorliegende Antrag legt aber mit Recht Wert auf eine ?unabhängige Beratung?, ?die die Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes und damit eine kritische Würdigung von Anbietern und Pflegekassen berücksichtigt.? Der für uns kritische Punkt ist: Was ist für die Antragsteller eine ?unabhängige Beratung??  

In der Begründung des Antrages ist nach Meinung der Antragsteller ein Konzept für Beratung ?unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Senioren- und Behindertenberatungsstrukturen zu entwickeln.? Die vorhandenen Angebote der Stadtverwaltung und der Anbieter sind ?neu zu ordnen und auszubauen.?

Hier ist unserer Ansicht nach Vorsicht geboten. Träger von Heimen und Pflegeeinrichtungen sind nicht unbedingt unabhängig und haben eigene Interessen. Das ist nicht zu verurteilen, aber in diesem Bereich wenig hilfreich. Auch Mitgliedern der Pflegeversicherung würden wir eine Beratungstätigkeit nicht übertragen wollen. Schließlich bezahlen sie für ambulante und stationäre Pflege unterschiedliche Sätze.

Was die Krankenkassen betrifft, hat sich seit der letzten Gesundheitsreform einiges geändert. Viele Leistungen in der Pflege sind zu Pflichtleistungen geworden. Das könnte mehr Unabhängigkeit garantieren, aber hier müsste der noch mögliche Ermessensspielraum noch geprüft werden.

Damit sind für uns die Selbsthilfeorganisationen diejenigen, die eine unabhängige Auskunft und Beratung am ehesten garantieren. Nicht umsonst heißt es im ersten Spiegelschritt von Nr. 2 des Antrages, dass das Konzept ?insbesondere? mit ?den Selbsthilfeinitiativen abzustimmen und umzusetzen? ist.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln ist der Meinung, dass diese Initiativen, von denen es bisher nur sehr wenige gibt, unterstützt und, wenn irgendwie möglich, in die Beratung und Auskunft für Betroffene und ihre Angehörigen mit einbezogen werden müssen. Dabei ist es nicht entscheidend, bei welchem Träger sich die Räumlichkeiten für die Pflegestützpunkte befinden. Wichtiger ist, dass eine unabhängige Auskunfts- und Beratungstätigkeit, wie sie in diesem Antrag gefordert wird, gewährleistet ist.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.