Beteiligung eines Bonner Mediziners an der Erstellung von Gutachten zur Reisetauglichkeit bei Flüchtlingen

In der WDR-Sendung ?Westpol? vom Sonntag, den 30. März 2008, wurde über die Tätigkeit eines Arztes aus Bonn berichtet, der umstrittene Gutachten zur Reisefähigkeit von Flüchtlingen erstellt, deren Abschiebung beschlossen ist. Für seine Tätigkeit erhält er Aufträge weit über Bonn hinaus.

Unter anderem heißt es in dem Bericht: ?Nach Westpol-Recherchen wird der Arzt immer wieder von Ausländerbehörden beauftragt [?] Beschwerden über den Bonner Mediziner sind der Ärztekammer seit Jahren bekannt.?  

Ist eine Abschiebung einmal entschieden, geht es nur noch um die Frage, ob ein Flüchtling reisefähig ist oder nicht. Häufige Praxis: Die Behörden beauftragen damit Mediziner ihres Vertrauens, deren Gutachten dann entscheidend ist.   Michael Gödde vom Flüchtlingsrat NRW wird mit den Worten zitiert: "Wir als Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hören immer wieder von einer Vielzahl von Fällen bei denen dieser Arzt Flüchtlinge reisefähig schreibt, die nach Meinung vieler anderer Ärzte nicht reisefähig sind.?    

1. Kann die Verwaltung ausschließen, dass die Kölner Ausländerbehörde mit diesem Mediziner zusammen gearbeitet hat oder zusammen arbeiten wird?

2. Wenn für die Vergangenheit eine Zusammenarbeit nicht ausgeschlossen wird, welcher Art war diese und in wie vielen Fällen geschah dies insgesamt?

3. Was unternimmt die Kölner Ausländerbehörde um die Vorgabe des Innenministeriums für die Überprüfung der Reisefähigkeit von Flüchtlingen einzuhalten?

4. Welche Mindestanforderung stellt sie an von ihr beauftragte Mediziner?      

Hier geht's zur Antwort der Verwaltung