Beschwerde der LINKEN erfolgreich: Bezirksregierung bewertet Beigeordnetenwahl als rechtswidrig
Die Fraktion DIE LINKE hatte bei der Bezirksregierung gegen die Wahl von Stefan Charles zum Beigeordneten für Kunst und Kultur Beschwerde eingelegt. Mit Schreiben vom 22.09.2021 bestätigt die Bezirksregierung nun die Rechtswidrigkeit des Verfahrens und der Wahl.
Die Bezirksregierung kritisiert insbesondere die Einrichtung der Findungskommission. Sie sei durch keinen Ratsbeschluss gedeckt. Durch die Teilnahme nur eines Teils der in dem Rat vertretenden Fraktionen an der Findungskommission verfügten die Teilnehmer*innen über Informationen, die den anderen Ratsfraktionen vorenthalten blieben.
Trotz der festgestellten Rechtswidrigkeit sieht die Bezirksregierung „ausnahmsweise“ davon ab, die Stadt Köln anzuweisen, die Wahl von Stefan Charles zu beanstanden.
Güldane Tokyürek, Sprecherin der Fraktion, erklärt hierzu:
„Unsere Beschwerde ist im Kern erfolgreich. Die Bezirksregierung hat uns bestätigt, dass das Verfahren rechtswidrig war. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Wir haben zuerst auf der politischen Ebene im Rat, dann juristisch durch unsere Beschwerde bei der Bezirksregierung für ein transparentes und demokratisches Verfahren gestritten.“
Heiner Kockerbeck, Sprecher der Fraktion, ergänzt:
„Im Interesse der Stadt und um die Besetzung der Stelle des Beigeordneten für Kunst und Kultur nicht länger zu verzögern, verzichten wir zunächst auf weitere rechtliche Schritte.
Die Bezirksregierung hat klargestellt, dass das bisherige Verfahren zukünftig nicht mehr geduldet wird. OB Reker und ihr schwarz-grünes Bündnis müssen also handeln. Als erstes muss das Auswahlverfahren für die*den Beigeordneten für Stadtentwicklung gestoppt werden. Wir laden die anderen demokratischen Fraktionen in Rat dazu ein, sich mit uns auf ein rechtskonformes Auswahl- und Wahlverfahren der Beigeordneten zu verständigen.“