Beitritt der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH zum Kommunalen Arbeitgeberverband

Änderungsantrag zur Ratssitzung am 25.11.2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 10.23 ?SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages? auf die Tagesordnung zu nehmen:

Antrag:

In den Gesellschaftervertrag der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH ist unter §1, Rechtsform, Firma, Sitz des Unternehmens folgender Unterpunkt 3 einzufügen:

(3) Die Gesellschaft ist Mitglied der Kommunalen Arbeitgebervereinigung (KAV).

Begründung:

2006 wurde zur Überleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen SBK in die SBK gGmbH der ?Personalüberleitungstarifvertrag für die Beschäftigten der Zentren für Senioren und Behinderte der Stadt Köln ? SBK? vereinbart. Vertragspartner waren die Stadt Köln, die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH in Gründung und ver.di.

In diesem Vertrag wurde unter §2 Eintritt in die Arbeits- und Ausbildungsverträge als Unterpunkt 3 folgender Passus aufgenommen: ?(3) Die SBK gGmbH verpflichtet sich, umgehend Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW) zu werden.?

Zum Januar 2009 ist die SBK gGmbH jedoch aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ausgetreten. Seitdem wird der TVöD bei Neubeschäftigten nicht mehr angewandt. Ein Teil der bisherigen Belegschaft hat auf massiven Druck der Geschäftsführung Regelungen unterhalb des TVöD akzeptiert.

Die Stadt als Eigentümerin der SBK gGmbH sollte endlich ihrer Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachkommen und dafür sorgen, dass sie tariflich beschäftigt werden.
Lohndumping darf kein Geschäftsmittel stadteigener Betriebe sein!

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Detjen, Fraktionssprecher
Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin