Ausnahmen bei der Zweitwohnungssteuer

Jörg Detjen

Die Linke. Köln lehnt, das haben wir schon oft gesagt, die Zweitwohnungssteuer für Köln entschieden ab.

Mit der Zweitwohnungssteuer sollten ursprünglich die Zweitwohnungen von Besserverdienenden in Touristenorten steuerlich veranlagt werden. Das macht Sinn. In Köln dagegen trifft die Zweiwohnungssteuer aber vorwiegend Studenten und andere Menschen mit niedrigen Einkommen.  

Auch wenn wir diese Zwangsbesteuerung ablehnen, lassen wir uns nicht davon abhalten, Veränderungen vorzuschlagen, um zumindest die schlimmsten sozialen Ungerechtigkeiten zu verhindern.  

Einen solchen Fall veröffentlichte Ende August der Express. Ein Vater mietete für seine Tochter, die die Köln ein soziales Jahr ableistet, für einige Monate eine Wohnung, damit die Tochter unter der Woche keine so großen Fahrtwege zurücklegen muss. Die Verwaltung kann ohne die Weisung der Politik keine Ausnahmeregelungen genehmigen.  

Nach unseren Informationen soll es mehrere solche Fälle geben. Das hat uns dazu bewogen, dieses Thema auf die heutige Ratssitzung zu bringen.  

Auch wenn wir die Zweitwohnungssteuer am liebsten abschaffen würden: Ausnahmetatbestände können nicht wahllos sein. Aber die Ableistung eines freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres oder der Zivildienst sollten auf alle Fälle von der Zweitwohnungssteuer befreien! Denn hier arbeiten junge Menschen für sehr wenig Geld im Dienste des Allgemeinwohls. Ihren Lebensunterhalt können sie nicht alleine vom verdienten Geld bestreiten. All diese jungen Menschen werden von ihren Eltern unterstützt. Sie mit der Zweitwohnungssteuer zu bestrafen halten wir für kontraproduktiv.    

Das wäre so, Herr Soénius, als wenn Sie die Soldaten, die in Köln ihren Wehrdienst ableisten und in den Kasernen leben, für die Zweitwohnungssteuer veranlagen wollten. Auch wenn Sie davon träumen, Herr Soénius, es geht zum Glück nicht. Warum sollen aber Menschen, die Wehrdienst leisten, und solche, die ein soziales Jahr in Köln ableisten, unterschiedlich behandelt werden?  

Deshalb bitten wir die Verwaltung, die Satzung dahingehend zu überprüfen.