Auch Arbeitslose und Asylbewerber müssen im neuen Schuljahr nichts für Bücher bezahlen

Schulen sind verpflichtet, Bücher für die Kinder zu kaufen

Im Sozialausschuss wurde noch einmal festgestellt, dass neben den Kindern von Sozialgeldempfängern auch Kinder von Arbeitslosen, Asylbewerbern und Empfänger von wirtschaftlicher Jugendhilfe nach SGB II keinen Eigenanteil für Lernmittel bezahlen müssen.

Doch bisher scheint diese Regelung noch nicht allen Schulen bekannt zu sein. Falls Schulen sich aus Unkenntnis weigern, betroffenen Kindern kostenlos Bücher zur Verfügung zu stellen, sollen sich die Eltern an das Schulverwaltungsamt wenden. Dieses wird die Schulleitung darüber aufklären, dass sie die Bücher kaufen und kostenlos an betroffene Kinder verleihen müssen.

Hier die Startet den Datei-DownloadMitteilung der Verwaltung