Ansparungen für Rücklagen beim Arbeitslosengeld II

Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Soziales und Senioren

  In der vergangenen Zeit ist verschiedenen Antragstellerinnen und Antragstellern von ALG II ein Formular zur ?Ansparung aus Regelleistungen? zur Unterschrift vorgelegt worden. In diesem Formular wurde von ihnen gefordert, ?Rücklagen für kommende einmalige, auch unvorhersehbare Bedarfe zu bilden?.

Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Fraktion DIE LINKE im Bundestag, ist ?die Vorgehensweise der ARGE Köln, von Leistungsempfängern eine Verpflichtungserklärung zur Ansparung einer Rücklage abzuverlangen, ? zu beanstanden.?  

Die Fraktion DIE LINKE. Köln bittet deshalb die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:  

1.      Welchem Personenkreis wurde ein solches Formular zur Bildung von Rücklagen vorgelegt?  

2.      Wurden den Leistungsberechtigten, die nicht bereit waren, das Formular zu unterschreiben, Sanktionen angedroht, und wenn ja, welche Sanktionen, und wurden diese Sanktionen durchgeführt?  

3.      Hat sich die Bundesagentur für Arbeit bereits an die Agentur für Arbeit Köln gewandt, um ?darauf hinzuwirken, dass die geschilderte Verfahrensweise zur Bildung von Rücklagen künftig unterlassen wird??  

4.      Wie beurteilt die Verwaltung die Beanstandung der Vorgehensweise der ARGE Köln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und akzeptiert die Verwaltung die Beanstandung?  

5.      Wird die ARGE Köln das von der Bundesagentur für Arbeit in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beanstandete entsprechende Formular zurückziehen?  

Hier geht's zur Antwort der Verwaltung