Änderungsantrag zu Top 4.2. Optimierung von Lichtsignalanlagen auf der Inneren

Der Verkehrsausschuss möge ergänzend beschließen:

 

Die signaltechnischen Planungen für die Innere Kanalstraße sind in der Form vorzunehmen,

 

dass:

1. Eine Buslinie inklusive Vorrangschaltung zu realisieren ist

2. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße generell auf 50 km/h reduziert werden kann, insbesondere dort, wo Wohnbebauung besteht, beispielsweise zwischen Venloer Straße und Luxemburger Straße

3. Auf Anforderungssteuerungen für Radfahrer und Fußgänger ist zu verzichten. Radler/innen und Fußgänger/innen ist generell mit dem Querverkehr grün zu gewähren    

Begründung:

Zukunftsorientierte Verkehrspolitik muss den ÖPNV gegenüber dem MIV bevorteilen. Der Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner/innen ist eine hohe Priorität beizumessen. Dies ist nur mit Tempo 50 möglich. Tempo 70 ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Inneren Kanalstraße ohnehin kaum möglich. Die o. a. Ergänzungen entsprechen mehrheitlich dem politischen Willen der betroffenen Bezirksvertretungen.