Mehr Geld für behinderte Menschen zu Hause und in Wohngemeinschaften: Urteil des Bundessozialgerichts - DIE LINKE drängte auf fristgerechte Auszahlung

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen Jahr haben volljährige, behinderte Menschen, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben, Anspruch auf Sozialgeld in Höhe der Regelbedarfsstufe 1. Bisher ist dieser Personenkreis in die Regelbedarfsstufe 3 eingruppiert werden. In 2015 beträgt der Unterschied zwischen den beiden Stufen monatlich 79 Euro.

In Köln sind ca. 2.000 Personen von diesem Urteil betroffen. Im Juli 2015 wurden für den Monat 170.000 Euro mehr an sie ausgezahlt. Die Nachzahlungen, die teilweise ab Januar 2013 geleistet werden müssen, betragen insgesamt rund 3 Mio. Euro.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN Jörg Detjen: "DIE LINKE war wachsam. Die Auszahlung ließ auf sich warten, weil die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nicht vorlag. Es bestand die Gefahr, dass 2015 die Rückforderungsansprüche für das Jahr 2013 verfallen. Darauf hat unsere Fraktion mittels einer Anfrage im Sozialausschuss hingewiesen und Maßnahmen dagegen gefordert."

Die Verwaltung versprach, die Mittel von sich aus zurückzuzahlen, ohne dass die Betroffenen Anträge stellen mussten. Außerdem kündigte sie an, die Ansprüche 2013 nicht verjähren zu lassen. Das ist auch so geschehen.

In der Mitteilung zum Sozialausschuss gestern wird allerdings auch deutlich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales anderer Auffassung ist. Den Betroffenen wird zwar der Satz von Regelbedarfsstufe 1 ausgezahlt, eingruppiert bleiben sie aber in Regelbedarfsstufe 3.

Über diesen Taschenspielertrick empört sich Jörg Detjen: "Frau Nahles hält sich die Optionen zum Sparen um jeden Preis offen - auf dem Rücken der Betroffenen. Gut, dass die Kölner Sozialverwaltung dagegen im Sinne der behinderten Menschen handelt. Der Bund sollte von Köln lernen wie bürgerfreundliche Verwaltung geht!"