Erbbauregelung bildet einen Wendepunkt in Kölner Liegenschaftspolitik

Michael Weisenstein, Mitglied der Fraktion DIE LINKE, hat im Rat eine Rede gehalten. Er hat begründet, warum DIE LINKE gemeinsam mit der FRAKTION und Nicolin Gabrysch zu der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung „Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Veräußerung städtischer Grundstücke“ einen Änderungsantrag gestellt hat.

Hier kann man den Antrag lesen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=867831&type=do

Das hat Michael gesagt:

Die Vorlage zur Erbbauregelung bildet einen Wendepunkt in Kölner Liegenschaftspolitik.

Die Erbbauregelung wird einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leisten. Sie wird die Spekulation mit Boden eindämmen.

Aus unserer Sicht müssten aber Verbesserungen vorgenommen werden:

  • Es darf keine Ausnahmen geben. Kein städtischer Boden darf verkauft werden.

  • Das Grundstück darf nur an Unternehmen vergeben werden, die Wohnungen bauen und langfristig vermieten.

  • Das Grundstück solle für 99 Jahre vergeben werden. Und es muss festgesetzt werden, dass die Miete 81 Jahre lang besonders günstig sein muss.

  • Mindestens ¾ der Wohnungen, manchmal sogar alle Wohnungen, die auf dem Grundstück gebaut werden, sollen eine besonders günstige Miete haben.

  • Die Wohnungen soll auch nach 81 Jahren nur an Menschen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsscheinhaben. Diesen Schein bekommen Menschen, die wenig Geld haben.

Der Liegenschaftsausschuss hatte in seiner Vorberatung den Änderungsantrag abgelehnt. Die Beschlussvorlage ist aber auch ohne unsere Änderungen ein Fortschritt. Deshalb haben die Ratsmitglieder der LINKEN der Beschlussvorlage dann doch zugestimmt.