Doppelhaushalt 2016/17? Genehmigung erst November 2016 möglich!

Der Kölner Stadtvorstand, bestehend aus Oberbürgermeisterin und Dezernentinnen und Dezernenten, hat sich heute darauf geeinigt, die Haushalte 2016 und 2017 als Doppelhaushalt einzubringen. Dieses Vorgehen wird die Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung – wie bereits in diesem Jahr – bis in den November 2016 verzögern:

Die Bezirksregierung kann den Haushalt 2016 erst genehmigen, wenn der Jahresabschluss 2013 vorliegt. Den Haushalt 2017 kann sie erst genehmigen, wenn der Jahresabschluss 2014 vorliegt.
Bis März 2016 wird der Entwurf für den Jahresabschluss 2013 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft und danach durch die politischen Gremien verabschiedet. Das Verfahren für den Jahresabschluss 2014 schließt sich daran an.

Jörg Detjen, Fraktionssprecher, Mitglied des Finanzausschusses und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, dazu:
„Das Rechnungsprüfungsamt kann sich erst im April mit dem Jahresabschluss 2014 beschäftigen und benötigt für die Prüfung sechs Monate. Wenn es zu einem Doppelhaushalt kommt, dann kann dieser frühestens im November genehmigt werden!
Wir haben in diesem Jahr erst eineinhalb Monate vor Jahresende einen ordentlichen Haushalt. Das darf sich 2016 nicht wiederholen!“

Jörg Detjen weiter: „Verzögerungen und Unberechenbarkeit schaden der Stadt. Gestaltung ist so nicht möglich. Köln benötigt endlich ein geregeltes Verfahren, damit die städtischen Haushalte rechtzeitig eingebracht und verabschiedet werden können! Bis der Haushalt beschlossen und genehmigt ist, gilt die vorläufige Haushaltsführung. Viele Beschlüsse können nicht umgesetzt werden und Projekte, zum Beispiel im Kulturbereich, können nicht finanziert werden.“