Bundesverwaltungsgericht stellt Ampel auf Rot: Keine Sonntagsöffnungen aus nichtigen Anlässen!

Am 11.11.2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Sonntagsöffnung in einer bayrischen Gemeinde für rechtswidrig erklärt. Am 20.11. forderte der NRW-Innenminister in einem Runderlass die Kommunen auf, dieses Urteil bei der zukünftigen Gestattung von Sonntagsöffnungen zu berücksichtigen. Der Kölner Rat wird am kommenden Dienstag über Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2016 entscheiden.

Jörg Detjen, Sprecher der Fraktion DIE LINKE, dazu:
„Der freie Sonntag ist ein wichtiger Tag der Erholung für Beschäftigte und ihre Familien. Das Bundesverwaltungsgericht hat für Sonntagsöffnungen aus nichtigen und absurden Anlässen die Ampel auf Rot gestellt. An dieses Signal muss sich auch der Kölner Rat halten!“

Das Bundesverwaltungsgericht formuliert in seinem Urteil als Grundsatz für Sonntagsöffnungen: Der Anlass muss „für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt“ (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteil BVerwG 8 CN 2.1). Die Kölner Verwaltung hat mit Bezug auf das Urteil zwei der 18 Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2016 aus der Beschlussvorlage entfernt, lässt aber viele kritische Öffnungen unangetastet.

Jörg Detjen hierzu:
„Es kann doch niemand im Ernst behaupten, dass die Leute zum „ShoppingSonntag“ in der Innenstadt wegen des Begleitprogramms kommen und nicht zum Shoppen! Solche Öffnungen sind nach dem Urteil rechtlich nicht mehr machbar!“

DIE LINKE beantragt im Rat, die Verwaltung mit einer Überarbeitung der Beschlussvorlage zu beauftragen. Grundlage soll hierbei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sein.