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Vereinfachung der GEZ-Gebührenbefreiung für ALG II-Bezieher

Der Rat möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln fordert die ARGE auf, unverzüglich nach Lösungen für eine Vereinfachung der GEZ-Gebührenbefreiung für ALG2-Bezieher zu suchen und dafür zu sorgen, dass den Betroffenen keine finanziellen Verluste entstehen und der Datenschutz im Verfahren lückenlos gewahrt bleibt.

Darüber ist dem Rat und dem Ausschuss für Soziales und Senioren alsbald zu berichten.

Begründung:

Seitdem die GEZ die Bescheinigungen für die Gebührenbefreiung selbst ausstellt (1. April 2005), sind für die ALG II-Bezieher massive Nachteile entstanden. Die GEZ braucht bis zu mehreren Monaten für die Bearbeitung der Anträge. Ohne die Bescheinigung der GEZ kann wiederum der Sozialtarif der Telekom (? 5,-- Ersparnis/Monat) nicht genutzt werden. Die Eingruppierung in diesen Tarif erfolgt nicht rückwirkend.

Die GEZ hat in mehreren Fällen die Gebührenbefreiung abgelehnt, weil sie gegenüber den neuen Bundesländern ein um ? 14,-- höheres Sozialgeld (? 345,-- anstelle von ? 331,--) erhalten und diesen Mehrbetrag als ?Zuschlag? wertet. Das ist rechtswidrig. Die Betroffenen können jedoch dagegen keinen Widerspruch einlegen, sondern müssen innerhalb einer Monatsfrist den Klageweg beschreiten, was viele von ihnen unterlassen.

Dazu kommt die ungeklärte Situation beim Datenschutz: die GEZ verlangt den vollständigen ALG II-Bescheid mit allen Angaben zur persönlichen Lebenslage. Viele ALG II-Bezieher verlieren durch diese übertrieben bürokratische und zudem datenschutzrechtlich bedenkliche Regelung Geld und müssen unnütz Zeit und Nerven investieren, um die Unterlagen zu kopieren, zu verschicken und mehrfach nach dem Sachstand nachzufragen. Die bisherige Regelung war einfach: die Gebührenbefreiung wurde auf der Grundlage der bekannten Daten von der Kommune ausgesprochen und durch sie der GEZ mitgeteilt.