Linksfraktion aktuell

Dringlichkeitsbegründung zur Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ist nicht stichhaltig

In der heutigen Hauptausschusssitzung soll per Dringlichkeitsentscheidung erneut über die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 15 Prozentpunkte abgestimmt werden. Auf der Ratssitzung am 20. Dezember hatte sich eine große Mehrheit gegen diese Erhöhung ausgesprochen. Dies führte zu einer Koalitionskrise zwischen der SPD und den Grünen, denn nur die SPD stimmte für die Beschlussvorlage des Finanzdezernats der Stadt Köln.

Jörg Detjen (Fraktionssprecher der LINKEN):
?Es ist schon peinlich, dass Rot-Grün ihre Koalitionskrise auf diesem Wege heilen wollen. Haben die Koalitionäre nun vor, so lange Verwaltungsvorlagen einbringen zu lassen, bis sie mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden sind? Das Verhalten erinnert stark an die unrühmliche Auseinandersetzung um die GAG. Damals hatte der damalige OB immer wieder dieselbe Verwaltungsvorlage eingebracht.?

Im Moment ist der Sachstand folgender: Auf der Ratssitzung wurde beschlossen, dass es keine Erhöhung im Jahr 2012 geben wird. Einen Tag nach der Sitzung kündigten die Grünen eine Dringlichkeitsentscheidung an, um den demokratischen Ratsbeschluss auszuhebeln. Diese Dringlichkeitsentscheidung liegt nun dem Hauptausschuss vor und wird damit begründet, dass eine spätere Beschlussfassung erhebliche finanzielle Nachteile durch rückwirkend zu erstellende Steuerbescheide nach sich ziehen werde.

Dazu Gisela Stahlhofen (Fraktionssprecherin und sachkundige Einwohnerin im Hauptausschuss):
?Um eine Dringlichkeitsentscheidung zu begründen, braucht es einen neuen Sachstand. Der ist mit der jetzigen Begründung nicht gegeben, denn der sich daraus ergebende finanzielle Nachteil wurde bereits in der Ratssitzung von Martin Börschel (SPD) dargestellt. Rot-Grün hätte ehrlich sein sollen und als wahren Grund den Meinungswechsel der Grünen angeben müssen.?