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Arbeitszeitregelung TVöD

Die Kommunen in Baden-Württemberg haben die Arbeitszeit-Regelung des TVöD mit Wirkung zum 1.12.2005 gekündigt. Ihr Ziel ist eine Verlängerung der Arbeitszeit für die kommunalen Beschäftigten.

In Stuttgart gilt für die neu eingestellten Beschäftigten seit dem 1. Dezember 2005 die 40-Stunden-Woche. Die kommunalen Arbeitgeber in Hessen und Nordrhein-Westfalen haben die Gewerkschaft ver.di aufgefordert, einen Gesprächstermin über die Arbeitszeit-Regelung des TVöD zu vereinbaren. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Verwaltung bekannt, ob die kommunalen Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen sich schon auf ein Ziel ? die Arbeitszeit-Regelung betreffend ? bei diesen Verhandlungen verständigt haben oder ergebnisoffen in die Gespräche gehen?

2. Hält die Verwaltung es für richtig, dass Gespräche über die Veränderung der Arbeitszeit stattfinden sollen?

3. Welche Vorschläge bzw. Forderungen werden die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Gesprächen mit ver.di vertreten?