Linksfraktion aktuell

Änderungsantrag: VwBeschluss-Vorlage vom 23.11.2005 betreffend Rahmenkonzept ?Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln? (Ds-Nr. 1741/005 ? TOP 9.21)

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

1. Es ist darauf zu achten, dass den hilfesuchenden Menschen in den betroffenen Sozialräumen ein Wunsch- und Wahlrecht eingeräumt wird. Die Verwaltung möge detailliert darstellen, wie das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten in den betroffenen Sozialräumen umgesetzt wird.

Begründung:

Das Wunsch- und Wahlrecht ist gesetzlich verbrieft (vgl. § 5 SGB VIII).

2. Die Einbindung der in den betreffenden Sozialräumen tätigen Institutionen und Initiativen (bspw. Kirchengemeinden, Sportvereine, Jugendzentren, Migrantenvereine) ist festzuschreiben.

Begründung:

Das von dem wissenschaftlichen Institut ISSAB entwickelte Modell der Sozialraum- und Ressourcenorientierung geht davon aus, dass die Institutionen im Sozialraum in die Pflichtaufgaben der Jugendhilfe mit einbezogen werden. Aus der Verwaltungsvorlage geht dies nicht hervor.

3. Bei den in 2007 zu benennenden Sozialräumen sind die örtlichen Träger sowie die Kommunal- und Lokalpolitik, insbesondere die Bezirksvertretungen, in den Prozess der Auswahl und der für den betreffenden Sozialraum spezifischen Konzepte einzubeziehen.

Begründung:

Die Verwaltung teilte am 8.12.2005 zur Sitzung der BV Nippes mit,. dass für das Jahr 2007 weitere Sozialräume benannt werden. Das ?Know-how? der ortsansässigen Träger sowie die Ortskenntnis der Lokalpolitik sollte mit in den Auswahlprozess eingebunden werden.

4. Die Verwaltung wird gebeten, möglichst kurzfristig darzustellen, wie sie gedenkt, den sozialraum- orientierten Ansatz, welcher zunächst ausschließlich für die Jugendhilfe vorgesehen war, auf die Bereiche Gesundheit/Soziales und Senioren/Arbeit und Wohnen ? unter Einschluss der Tätigkeit der ARGE Köln und der Agentur für Arbeit Köln ? auszudehnen.

Begründung:

Die Verwaltung teilt mit, dass es eine ressortübergreifende Sozialraumorientierung bundesweit nicht gibt. Das Institut ISSAB hat seinen Arbeitsschwerpunkt eindeutig in der Jugendhilfe. Es bestehen Bedenken, dass die notwendige wissenschaftliche Begleitung der Einführung dieser sozialraumorientierten Arbeitsmethode in den Bereichen außerhalb der Jugendhilfe nicht gewährleistet ist.