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Ab 01.01.2012 ist nur noch das "P-Konto" vor Pfändung geschützt!

Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte ?P-Konto?) eingeführt. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember kann Pfändungsschutz weiterhin auch ohne P-Konto in Anspruch genommen werden. Da diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr besteht, sollte bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto rechtzeitig vor dem 1. Januar 2010 bei der Bank bzw. Sparkasse beantragt werden.

Ausführliche Informationen sind im Flyer zu finden.

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