Klimaschutz sozial gestalten

Die Mieten steigen und steigen. Die Energiepreise schießen in die Höhe wie seit Jahrzehnten nicht. Für viele Haushalte werden die Wohnkosten dadurch zu einer immer größeren Belastung. Gerade für Menschen mit wenig Geld leiden unter den steigenden Kosten für Miete, Heizung und Strom. Gleichzeitig wird die unausweichliche Umstellung auf erneuerbare Energien Geld kosten.

Als LINKE sind wir sowohl dem Kampf gegen den Klimawandel und gegen den Kampf gegen die Armut verpflichtet.

Die steigenden Kosten für Miete und Energie dürfen nicht den Menschen aufgebürdet werden, die ohnehin nicht genug zum Leben haben.

Unsere Initiativen:

Beschluss des Integrationsrats der Stadt Köln vom 10. Mai 2022

Die Verwaltung stellt die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der Ukraine – unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität – sicher und unterbindet strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlung.

Für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutet dies insbesondere:

1. Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten aus der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von Pass oder Aufenthaltstitel.

2. In Bereichen, in denen für die Inanspruchnahme das Vorzeigen des Ukrainischen Passes notwendig ist, stellt die Stadt Köln eine gleichwertige Bescheinigung für alle aus der Ukraine fliehenden Personen aus.

3. Die Stadt Köln vertritt die Haltung, dass in Bezug auf die Unterstützung und Aufnahme von BIPoC-Personen an den Grenzen keine Unterschiede gemacht werden. Die Oberbürgermeisterin setzt sich dafür auch explizit beim Städtetag Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Städtetag ein.

4. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt ausländische Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch übernehmen und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspielräume auf der kommunalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufenthaltstitels zugunsten der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft.

5. Die Ausländerbehörde Köln stellt außerdem sicher,

o dass die ausländerrechtliche Zuständigkeit für Drittstaatsangehörige und Staatenlose aus der Ukraine von der Abteilung Rückkehrmanagement auf die bereits für ukrainische Staatsangehörige zuständige Abteilung Migration übergeht,

o dass Anträge insbesondere von anspruchsberechtigten Personen nach Art. 2, Abs. 2 und 3 des Durchführungsbeschlusses des EU-Rates vom 04.3.2022 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG entsprechend des 2. Länderschreibens des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 14.4.2022 proaktiv angenommen, den eingeräumten „erheblichen Ermessensspielraum“ (BMI, Seite 7) ausnutzend wohlwollend bearbeitet und Fiktionsbescheinigungen, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen, ausgestellt werden.

6. Wir fordern, dass die o.g. Maßnahmen für alle Menschen gelten, die fliehen mussten - unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Hautfarbe, Land und Region. Wir fordern außerdem, dass das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen beendet wird.

Einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.