Wertgutachten Messehallen

Änderungsantrag zu T.O.P 2.1.5 Wirtschaftlichkeit des am 6.8.2004 zwischen der Stadt Köln (eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln) und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 bis 18 GbR geschlossenen Vertrages, insbesondere Angemessenheit des Gebäudewertes und des Mietzinses

Die Linke.Köln, Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bürger Bündnis, Gruppe im Rat der Stadt
Vorbemerkung

 Vom oben genannten Vertrag steht fest, dass es sich dabei um ein gegenüber der Bezirksregierung anzeigenpflichtiges bürgschaftsähnliches Rechtsgeschäft handelte, das mit dem Unternehmensgegenstand der vertragsschließenden eigenbetrieblichen Einrichtungen der Stadtverwaltung nicht vereinbar war. Darüber hinaus ist die EU-Kommission der Auffassung, dieser Vertrag sei als öffentlicher Bauauftrag einzustufen und habe nur nach einem Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung abgeschlossen werden dürfen.

Die Wirtschaftlichkeit des Vertragsinhaltes für die Stadt Köln ist zwar gutachterlich geprüft, jedoch politisch umstritten. Ebenso sind der Gebäudewert und die Höhe des Mietzinses und der Laufzeit strittig.  Vor diesem Hintergrund möge der Rat folgenden Beschluss fassen:

Beschluss

1. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, einen unabhängigen Sachverständigen zu bestellen, dessen Firma nicht in Köln ansässig ist, um ein Wertgutachten der Messehallen Nord zu erarbeiten. Die Verwaltung, die Stadtsparkasse KölnBonn und die Kölnmesse werden aufgefordert, alle ihre Unterlagen über den Bau der Messehallen zur Verfügung zu stellen. Der Wert der errichteten Hallen soll gutachterlich ermittelt werden. Für die Bestellung eines unabhängigen Gutachters stellt der Rat entsprechende Mittel zur Verfügung. 

2. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zwischen der Stadt Köln, vertreten durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln, und der Grundstücksgesellschaft Kölnmesse 15 bis 18 GbR vor dem Hintergrund des tatsächlichen Gebäudewertes zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Angemessenheit des Mietzinses in Höhe von anfänglich angeblich mehr als 20 Mio. Euro jährlich über eine Laufzeit von 30 Jahren mit üblicher Indexklausel bewertet werden. Die Gesamtsumme dieser Mietbelastung soll dargestellt werden.

3. Das Rechnungsprüfungsamt soll prüfen, ob die Messehallen eine tatsächliche Bruttogeschossfläche von 76.000 qm oder nur 68.000 qm haben. Dabei ist den Fragen nachzugehen, wie es zu einer eventuellen Flächenreduzierung kam und ob mit ihr eine anteilige Reduzierung des zuvor vertraglich festgelegten Mietzinses einherging.

4. Das Rechnungsprüfungsamt soll zusätzlich die Kosten einer kommunalkreditfinanzierten Investition, vor dem Hintergrund einer Kommunal- bzw. Landesbürgschaft, zu Konditionen des Jahres 2003 (Dezember) in einer Vergleichsrechnung darstellen. Dabei ist von dem tatsächlichen Gebäudewert auszugehen.

5. Das Rechnungsprüfungsamt soll prüfen, ob vor dem, von der Messe in Auftrag gegebenen sogenannten, "Joker"-Expose, bereits Angebote von Investoren vorlagen. Hier muss folgenden Fragen nachgegangen werden:

? Wie hoch waren diese Angebote?

? Warum sind sie nicht weiterverfolgt worden?

? Warum wurden sie nicht bei der Ermittlung der späteren Investitionssumme von 260 Mio. mit einbezogen?

? Hatte die Verwaltung Kenntnis von einem Finanzierungsangebot eines großen deutschen Leasingunternehmens, in dem laut Kostenschätzung vom 9.10.03 die Baukosten für die Messehallen mit rund 180 Mio. ? beziffert wurden?

? Warum wurde über dieses Angebot nicht weiter verhandelt?

6. Darüber hinaus soll das Rechnungsprüfungsamt vor dem Hintergrund der jährlichen Betriebsüberschüsse der Messe in den letzten 10 Jahren und ihrer geplanten zukünftigen Geschäftsentwicklung einschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Stadt den Mietzins aus Haushaltsmitteln begleichen muss, also der Bürgschaftsfall eintritt.

7. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, mit der Kölner Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen und im Wege der Amtshilfe fehlende Unterlagen zu beantragen. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Köln den Esch/Oppenheim Fonds auf, dem Rechnungsprüfungsamt seine detaillierten Bauunterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Oberbürgermeister soll darauf hinwirken, dass der Investor sich an der Aufklärung der Kosten über den Bau der Messehallen konstruktiv beteiligt.

Begründung

Die Bezirksregierung hat im Zusammenhang mit dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Wirtschaftlichkeitsgutachten erklärt, das Rechnungsprüfungsamt der Stadt solle die im Gutachten offen gelassenen Fragen als ?originären Gegenstand einer Rechnungsprüfung? klären. Eine solche Klärung ist aber nur möglich, wenn das Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit erhält, ein Wertgutachten der gebauten Messehallen erstellen zu können. Nur mit dieser Referenz kann die Angemessenheit des Mietzinses und die Gesamtwirtschaftlichkeit des abgeschlossenen Vertrages beurteilt werden.