Zum Hauptinhalt springen

„Wer hier wohnt, soll bleiben können!“

Symbolbild ©pixabay: Peggy_Marco

Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Kalk-Mitte kann Verdrängung entgegenwirken Der Rat der Stadt Köln hat am 8. Oktober über die Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Kalk-Mitte zu entscheiden. Grundlage dieses Beschlusses ist ein Gutachten, das die Verwaltung jetzt vorgelegt hat. 

Seine Ergebnisse: 

• Das Gebiet Kalk Mitte befindet sich in einer frühen Phase eines sozioökonomischen Aufwertungsprozesses. 

• Diese Ausgangslage eröffnet die Möglichkeit, das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung präventiv einzusetzen. 

• Es bestehen Möglichkeiten, die bestehende soziale Mischung zu erhalten und Verdrängungstendenzen frühzeitig entgegenzuwirken. 

Dr. Günter Bell, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der linken Ratsfraktion, hofft, dass die Beschlussvorlage vom Rat beschlossen wird, denn: 

Im Gebiet leben viele Menschen, die eine Mietsteigerung etwa als Folge einer Modernisierung nicht bezahlten könnten. Die Soziale Erhaltungssatzung ermöglicht der Stadt Köln, sie vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Wir unterstützen dieses Ziel, denn für uns Linke gilt: „Wer hier wohnt, soll bleiben können!“ 

Jan Schlagenhauf, Mitglied der Bezirksvertretung Kalk, ergänzt: 

Es reicht nicht, eine Satzung zu beschließen. Man muss sie dann auch durchsetzen. Ein erster notweniger Schritt ist, die beschlossene Satzung in Kalk bekannt zu machen. Ich erwarte daher, dass die Stadtverwaltung mit Hauswurfsendungen, Plakaten und Informationsständen im Stadtteil und auch im Internet und in den sozialen Medien über die Satzung und ihre Konsequenzen informiert.

Zurück zum Kopf der Seite