Keine diskriminierende Unterscheidung zwischen Menschen beim kommunalen Wahlrecht in NRW

RatReden

Ratsrede von Jörg Detjen zur Ratssitzung am 4.4.2019

Es hat schon Tradition bei einer CDU/FDP-Regierung, die Stichwahl bei der Oberbürgermeisterwahl abzuschaffen. Erst 2007 und jetzt wieder.

Der Antrag von CDU und FDP beinhaltet keine Übergangsregelung. Das Gesetz soll sofort umgesetzt werden. Das kritisieren der Städtetag, Städte und Gemeindebund und der Landkreistag in NRW. Zum Beispiel finden in einigen Städten in NRW Bürgermeisterwahlen zusammen mit der Europawahl statt.

Wenn CDU und FDP etwas Rechtsbewusstsein hätten, würden sie einen
Gesetzentwurf auf den Weg bringen, die OB-Stichwahl ab 2025 neu zu fassen. So bleibt die inhaltliche Frage, ist dies eine Lex CDU/FDP für die
großen Städte, um Oberbürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten
von SPD oder SPD und Grünen zu verhindern?

Gerade in der Kommunalpolitik muss es doch darüber hinaus auch möglich sein, dass Parteilose, Grüne oder gar FDP-Bürgermeister sich durchsetzen können. Mit einer Stichwahl war das bisher möglich. Das ist Salz in der Suppe einer OB-Wahl und macht die Kommunalpolitik erst richtig spannend.

Ich habe hier die Oberbürgermeister Blum, Schramma und Roters sowie
Frau Oberbürgermeisterin Reker erlebt, wie sie alle gesagt haben, ich bin die/der Oberbürgermeister/in aller Kölnerinnen und Kölner.

Ich glaube nicht, dass das einfach leere Worte waren.
Je weniger Stimmen ein OB auf sich vereint, desto geringer ist die Chance, das auch tatsächlich umzusetzen.

Und damit komme ich zum zweiten Punkt: den Stimmbezirken.
Das bisherige Kommunalwahlgesetz nimmt alle „Einwohner“ als Grundlage der Betrachtung oder in unserem Fall die Kölnerinnen und Kölner.

Der Kölner Rat kennt den Unterschied zwischen Bürger und Einwohner, deshalb haben wir beim Godorfer-Hafen eine Einwohnerbefragung durchgeführt.

Im Gesetzentwurf führen jetzt CDU und FDP den „deutschen Einwohner“ ein. Nur sie sollen zusammen mit den EU-Einwohnern die Berechnungsgrundlage der Wahlkreise sein.
Den „deutschen Einwohner“ gibt es aber nicht.
Dieser Begriff und die Vorstellung, die dahintersteht, sind diskriminierend.
Das lehnen wir entschieden ab!

Die Gemeindeordnung NRW sagt in § 1:
Die Kommunen „fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung“.

Der Kern der kommunalen Selbstverwaltung ist doch nicht, Gesetze zu schaffen, sondern sich um die konkreten Belange der Menschen vor Ort zu kümmern. Dies hat ja auch der Gesetzgeber verstanden und ein kommunales Wahlrecht geschaffen. Und seit Jahren kämpfen wir darum, dass nicht nur die Menschen, die eine EU-Staatsbürgerschaft haben, wählen dürfen, sondern alle Kölnerinnen und Kölner. Das hat die CDU bis heute nicht verstanden!

Die Stadt Köln hat bei der Kommunalwahl 45 Wahlkreise. Die Hälfte aller Ratsmitglieder, ob sie nun von SPD, CDU oder Grünen kommen, sollten die Interessen aller Menschen im Wahlkreis vertreten. Diesen Anspruch versucht der ein oder andere zu erfüllen. Es ist schwer genug.

Deshalb brauchen wir keine diskriminierende Unterscheidung der Menschen in den Wahlkreisen. – Gemeinsam sind wir Köln!