Verschleppung des Brandschutzbedarfsplans durch Schwarz-Grün: Bezirksregierung schaltet sich auf Betreiben der LINKEN ein

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Die Bezirksregierung Köln hat der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt, dass sie im laufenden Verfahren um den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln tätig geworden ist und einen umfassenden Sachstandsbericht bei Oberbürgermeisterin Reker angefordert hat.

DIE LINKE hatte am 23.6.2016 die Kölner Oberbürgermeisterin förmlich ersucht, einen Beschluss des Finanzausschusses zu beanstanden und diesen Vorgang auch der Bezirksregierung zur Kenntnis gegeben. In der Sitzung war die Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplans durch eine Mehrheit von CDU, Grünen und FDP verschoben worden. Dieser muss allerdings nach dem nordrhein-westfälischen "Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes" spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Der Kölner Brandschutzbedarfsplan ist seit 20 Jahren unverändert.

"Für DIE LINKE ist die Verschleppung glasklar ein Rechtsbruch", urteilt der Fraktionsvorsitzende Jörg Detjen. "Die Stadtverwaltung hat ja bereits eingeräumt, dass im Moment die angestrebten Schutzziele nur 'ansatzweise' und das auch nur über Mehrarbeit erreicht werden können. Die nun eingetretene Vertagung zur Haushaltskonsolidierung bedeutet ein 'potentielles Organisationsverschulden'. (Drucksache 0413/2016, Anlage 6) Deshalb ist es unverständlich, wieso Frau Reker sich nun schon fast einen Monat Zeit lässt, um Stellung dazu zu nehmen. Wenn die Verwaltung hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko sieht, muss sie das schleunigst abstellen!"

Jörg Detjen begrüßt das Eingreifen der Bezirksregierung: "Schwarz-Grün-Gelb spielt mit dem Feuer. Dieser dreiste Rechtsverstoß darf im Interesse aller Kölnerinnen und Kölner nicht einfach so hingenommen werden. Jemand muss diesen Politiker/-innen auf die Finger klopfen. Gut, dass die Bezirksregierung ihre Möglichkeit aufgezeigt hat, einen rechtswidrigen Beschluss im Rahmen der Kommunalaufsicht zu beanstanden."

Zu den weiteren Konsequenzen einer solchen Beanstandung erklärt Jörg Detjen: "Wenn der Brandschutzbedarfsplan nach einer Rüge doch noch beschlossen werden muss, stehen dafür im Haushalt keine Gelder mehr zur Verfügung. Damit könnte der soeben beschlossene Doppelhaushalt nicht mehr genehmigt werden."