Zum Hauptinhalt springen

Soziale und ökologische Vergabeordnung in Köln

Jörg Detjen

Rede zur Ratssitzung am 07.04.2011

Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren,

In einer Mitteilung vom 11. Juni 2007 teilte die Verwaltung dem AVR mit, dass bei der Vergabe von Aufträgen Unternehmen, die ausbilden, nicht mehr bevorzugt behandelt werden. Der damalige Regierungspräsident Lindlar hatte eine Beschwerde des Bauunternehmers Helf GmbH und Co. KG nachgegeben.
Die Empörung im Ausschuss war groß.

Ich habe vor einigen Wochen bei der Bezirksregierung nachgefragt, wie der aktuelle Stand sei.

Mir wurde mitgeteilt, dass die Bezirksregierung 2007 mit der damaligen CDU/FDP-Landesregierung vereinbart hatte, dass ein neuer Erlass zur Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben nicht mehr auf den Weg gebracht werden sollte.

Die Bezirksregierung teilte mir aber auch mit, dass sich durch die Modernisierung des Vergaberechts vom April 2009 viel geändert habe und ?insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte? eine neue Rolle spielen werden.

Die politische Situation in NRW und die rechtlichen Möglichkeiten haben sich seit 2007 geändert!

Da wir inzwischen eine Rot-Grüne Landesregierung haben und eine sozialdemokratische Regierungspräsidentin, wäre ein neuer Vorstoß zu wagen. Der Kölner Rat könnte hier mit Erfolg etwas anstoßen.

Ein solches Vorgehen würde auch mit der beginnenden Diskussion über ein neues Tariftreuegesetz korrespondieren. Auch hier könnten soziale Kriterien wie z.B. der Mindestlohn einfließen.

Auf den städtischen Baustellen gab es immer wieder Betriebe, die Arbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigten. Die Sanktionsstelle des Vergabeamtes ist einigen korrupten Bauunternehmen auf die Schliche gekommen. Die Unternehmen wurden angezeigt und mit Ordnungsgeldern belegt. Das nennt man erfolgreichen Kampf gegen Niedriglöhne und prekäre Beschäftigungsverhältnisse.     Diese Sanktionsstelle wollen wir stärken, um konkret aktiv zu werden. Was nutzen uns Vergabebestimmungen, wenn sich nicht eingehalten werden.
Weit über 200.000 Euro hat die Sanktionsstelle in einem Jahr eingenommen. Hier sollte die Verwaltung einen Vorschlag machen, in welchem Umfang die Sanktionsstelle aufgestockt werden kann, ohne dass weitere Personalkosten entstehen.

Die Punkte 3 und 4 in unserem Antrag sind uns wichtig, weil sie konkrete Möglichkeiten eröffnen, etwas konkret auf kommunaler Ebene zu verändern.

Zurück zum Kopf der Seite