Sonntagsruhe schützen - unbegründete Sonntagsöffnungen verhindern
Rede zur Ratssitzung am 25.11.2010
Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren,
die katholische und evangelische Kirche, der DGB und ver.di fordern den Rat der Stadt Köln auf, die ihnen vorliegenden Sonntagsöffnungen nicht zu beschließen.
DIE LINKE hat im AVR und im Wirtschaftsausschuss ebenfalls die Überprüfung der ihnen vorliegenden Sonntage gefordert und es liegt ihnen nunmehr auch ein Ratsantrag vor.
In der bisherigen Beratung in den Ausschüssen und in der Argumentation der Verwaltung und in der gestrigen Argumentation der IHK wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 1.12.2009 einfach ignoriert.
Sie sitzen dieses Problem einfach aus, obwohl am 1.11.2010 das sächsische OVG Bautzen sich auf dieses Urteil bezieht und alle Adventssonntage in Dresden untersagt hat. Zu Recht weisen die Gewerkschaften und die Kirchen auf folgende Kernaussage der Gerichtsentscheidung hin.
Ich zitiere, Herr Oberbürgermeister mit ihrem Einverständnis: ?Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse (?Shopping-Interesse?) potentieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.?
Die IHK argumentiert nur mit wirtschaftlichem Umsatzinteresse:
- ?unverzichtbarer Baustein für die anziehende Konjunktur?
- Verändertem Einkaufsverhalten Rechnung tragen
- Attraktive Zuverdienstmöglichkeit
und missachtet damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Die Argumentation der Verwaltung, auch nach Urteil des BVG können Sonntage genehmigt werden, ist nicht falsch. Nur die Begründung muss ab sofort eine andere sein. Es sind nur Sonntage erlaubt, die durch ein ?besonderes öffentliche Interesse? gerechtfertigt sind.
Und dies, meine Damen und Herren, liegt bei ihrer Liste in vielen Fällen nicht vor. Erinnert sei an die Sonntagsöffnung in Lindenthal mit der Begründung eines Frauen-WM Fußball-Spiels? nicht etwa im Müngersdorfer Stadion sondern in Leverkusen? und nicht etwa am Sonntag sondern schon am Samstag.
Das hängt damit zusammen, dass die Verwaltung im Anschreiben an die IGs die neue Rechtssprechung überhaupt nicht berücksichtigt hat.
Sich dahinter zu verschanzen, das Rot-Grün auf Landesebene gerade prüft wie weiter verfahren wird, ist eine billige Nummer, Herr Frank.
In der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen im Land steht, Sie wollen die ?Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes korrigieren?.
Rot-Grün in Köln hätte schon heute die Chance zu ?korrigieren? tut es aber nicht.

