Sonntagsöffnungen einschränken!

Jörg Detjen

Nachdem die SPD 2005 von Schwarz-Gelb im Landtag forderte:„Keine Öffnung der Läden an Sonn-und Feiertagen!" wurde von Rot-Grün 2006 in einem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Ladenöffnungsgesetz der Rüttgers-Regierung festgestellt: „Die Sonn-und Feiertagsruhe zählt zu den elementaren Bestandteilen der christlich-abendländischen Tradition. Gerade an dieser Stelle klaffen Anspruch und Wirklichkeit des Ladenöffnungsgesetzes weit auseinander. Denn das Verbot der Sonn-und Feiertagsöffnung wird durch eine Vielzahl unklarer Formulierungen aufgeweicht."    

 An dieser Kritik hat auch die Novellierung des LÖG durch die Regierung Kraft/Löhrmann im Mai letzten Jahres nichts geändert. Der gemeinsame Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, der da lautete: „Die Aushöhlung der Sonn- und Feiertagsruhe werden wir korrigieren“ wurde nicht eingelöst! Motto: Es muss etwas passieren, aber es darf nix geschehen!

Die Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsrechtlich garantierten Sonntagruhe vom 1.12.2009 muss seither alleine durch die Kommunen sichergestellt werden. Die zentralen Grundsätze des Urteils lauten, "dass ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Inhaberinnen und Inhaber von Verkaufsstellungen und ein alltägliches Erwerbsinteresse (Shopping-Interesse) potentieller Käuferinnen und Käufer grundsätzlich nicht genügen, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung an Sonn-und Feiertagen zu rechtfertigen."  

Das bedeutet: Es bedarf immer eines „besonderen Sachgrundes“ für eine Sonntagsöffnung wie auch der Katholikenausschuss feststellt. Dies gilt umso mehr, wenn während der Woche die Läden von Montags 0.00 bis Samstags 22.00 durchgehend geöffnet sein können.  

Die Kölner Allianz für den freien Sonntag stellt daher zu Recht fest: "Es gibt ein Recht auf Sonntagsruhe und kein Recht auf Sonntagsöffnung!" Die Verwaltung hat zur Prüfung der Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen einen Kriterienkatalog erstellt, der fast allen beantragten Anlässen einen besonderen Sachgrund attestiert, um von dem Gebot der Sonntagsruhe abzuweichen.  

Wie die Realität in diesem Jahr dann aussah beschreibt der Kölner Stadtanzeiger am 29. Oktober 2014: "Shopping Sonntag in der Innenstadt - Hunderte Geschäfte geöffnet." Die in der heutigen Vorlage angebotenen Sachgründe wie zum Beispiel: Schokoladenfestival, LifeStyle Tag, Eiertierwettbewerb oder Modenschauen sind beliebig und machen deutlich, dass dem Kriterienkatalog wirkliche Kriterien fehlen.    

Die Kritik von Kirchen und Gewerkschaften an dieser Entscheidungspraxis ist aus den vorliegenden Stellungnahmen beispielhaft nachvollziehbar. DIE LINKE unterstützt daher nachdrücklich die im offenen Brief an die Fraktionen vom 5. November erhobene Forderung den Kriterienkatalog mit den Anhörungsberechtigten zu überarbeiten.    

Bei der heutigen Beschlussfassung schlagen wir vor, mindestens den Beschlusslagen der Bezirksvertretungen zu entsprechen. Das bedeutet keine Sonntagsöffnungen in Lindenthal und Rodenkirchen und keine Sonntagsöffnung am Sonderstandort Ossendorf in Ehrenfeld!