Risiken der Vergleichsvereinbarung zu den Messehallen Nord

DIE LINKE, Piraten, Deine Freunde, Freie Wähler Köln

Gemeinsame Anfrage von DIE LINKE, Piraten, Deine Freunde und Freie Wähler Köln zur Sitzung des Betriebsausschusses Veranstaltungszentrum am 14.03.2016

Risiken der Vergleichsvereinbarung zu den Messehallen Nord

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Börschel,

 

wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Veranstaltungszentrum zu nehmen:

 

In der Beantwortung zu Punkt 2 a) der Anfrage von DIE LINKE, Piraten, DEINE FREUNDE und Freie Wähler Köln (0280/2016) teilt die Verwaltung mit:

Ferner hat die Kölnmesse die Bedingungen zur Unterzeichnung des Vertrages formuliert, dass die GbR nachweist, trotz der Insolvenz des Gesellschafters Middelhoff und der von der Gesellschafterin Schickedanz angestrebten Rückabwicklung der Beteiligung an der GbR uneingeschränkt über das Mietgrundstück verfügen zu können.“.

1.    Auf welche Weise kann und soll in diesem Fall ein solcher Nachweis erfolgen?

Die Süddeutsche Zeitung berichtete Mitte 2015: „Bei sechs Fonds sollen die anderen Anleger beschlossen haben, die Middelhoffs aus den jeweiligen Gesellschaften zu werfen. Dabei machten sie von ihrem vertraglichen Recht Gebrauch, einen Gesellschafter auszuschließen, der Privatinsolvenz beantragt.“ (Süddeutsche Zeitung, 12.06.2015: Middelhoff könnte seine Villa doch verlieren). Dieselbe Klausel ermöglicht auch im Gesellschaftervertrag der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR, insolvente Gesellschafter aus dem Fonds zu entfernen. Neben Herrn Middelhoff wird hiervon auch Frau Schickedanz betroffen sein.

2.    In welchem Stadium der Auslösung/Auszahlung befindet sich die GbR gegenüber Herrn Middelhoff und Frau Schickedanz und welche Folgen hat dies für eine etwaige Vergleichsvereinbarung zwischen GbR, KölnMesse und Stadt Köln?

Über die Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung entscheidet der Rat der Stadt Köln. Hierfür ist die wirtschaftliche Zuverlässigkeit der GbR und ihrer Gesellschafter ein wichtiges Kriterium. Dennoch soll offenbar nur die Verwaltung und auch erst kurz vor der Vertragsunterzeichnung die aktuelle Gesellschafterliste erhalten.

3.    Warum lässt sich die Verwaltung auf ein solches Prozedere ein?
Wer steht in der aktuellen Gesellschafterliste und wer in der aktuellen Eintragung im Grundbuch?

Der Vergleich soll rückwirkend zum 1.8.2010 geschlossen werden.

4.    Warum nicht auf die gesamte Laufzeit des alten Vertrages vom 6.8.2004? Widerspricht dieser Zeitraum nicht dem Urteil des EuGH?

Dem Gesellschaftervertrag der GbR ist zu entnehmen, dass jeder Gesellschafter „erstmals zum 31.12.2037“ ordentlich kündigen kann.

5.    Wäre es nicht sinnvoll, einen Vergleich bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen, um eine Auflösung der GbR zu ermöglichen und zu verhindern, dass ab 2035 ein neuer Vertrag geschlossen werden muss?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.

Michael Weisenstein

Geschäftsführer
Fraktion DIE LINKE

gez.

Thomas Hegenbarth

Piraten-Gruppe

gez.

Thor Zimmermann

Gruppe DEINE FREUNDE

 

 

 

 

 

 

gez.

Walter Wortmann

Einzelmandatsträger
Freie Wähler Köln

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