Resolution gegen die Auflösung des Versorgungsamtes Köln

Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.Köln

Resolution

Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung und den Landtag auf, Pläne zur Auflösung des Versorgungsamtes Köln und die Verlagerung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte nicht weiter zu verfolgen. Angesichts der speziellen Aufgaben der Behörde und der gewachsenen Strukturen, kann eine Verlagerung insgesamt nur unwirtschaftlich sein und zu Lasten der Kommunen und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen.    

Begründung:

Das Versorgungsamt Köln ist zuständig für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Es ist auch Anlaufstation für Antragsteller von Erziehungsgeld, für Kriegsopfer und Menschen, denen Opferentschädigung zusteht, für Soldaten und Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, Häftlingshilfen und auch eine zentrale Anlaufstelle für arbeitsmarktpolitische Förderprogramme. 315.000 Menschen werden zumindest zeitweilig vom Versorgungsamt Köln betreut.

Es zeichnet sich ab, dass die Aufgaben nach dem sozialen Entschädigungsrecht auf die Landschaftsverbände und die Aufgaben des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- genauso wie das Elterngeld auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen werden sollen.  

Der Rat wendet sich gegen diese Entwicklung, da diese Zersplitterung von Fach-Know-How nur zu Qualitätsverlusten bei der Bearbeitung führen kann. Um den heutigen Standard des Versorgungsamtes Köln auch in den kreisfreien Städten zu erreichen, muss jeder Kreis oder jede Stadt vom Land auskömmlich ausgestattet werden.

Das Gutachten, das die Bezirksregierung Münster in Auftrag gegeben hat, stellt fest, dass bei untersuchten verschiedenen Szenarien keine der Lösungen auch nur annähernd so wirtschaftlich sein kann wie der derzeitige Gesetzesvollzug durch die 11 Versorgungsämter. Somit würde die Auflösung dazu führen, das der Haushaltsansatz des Landes sich immens erhöhen würde und sich somit kein Vorteil ergibt.