Private und städtische Präsenz von Frau Reker in Social Media sind endlich klar zu trennen

Heiner Kockerbeck

Ratsrede zu TOP 3.1.6 von Heiner Kockerbeck

Die starke Kritik, die mein Vorredner Gerrit Krupp von der SPD an dem Hin- und Herschieben der Accounts der Politikerin Henriette Reker und der Oberbürgermeisterin gleichen Namens geäußert hat, kann ich nur zustimmen. Von 2016 bis 2019 wurde der Wahlkampf-Account von 2015 an die Stadt ausgeliehen, die für die Pflege dann die Kosten übernahm. Im Wahlkampfjahr 2020 standen die Accounts dann seltsamerweise wieder dem Wahlkampf der Politikerin Reker zur Verfügung, unter Nutzung der beträchtlichen Followerstamms. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Fairness im Wahlkampf und der Trennung öffentlicher und privater Ressourcen.

Bei dem Antrag der Gruppe „Die Partei“ geht es aber vor allem um die Zukunft. Es geht um die Frage, ob über die privaten Accounts der Bürgerin Frau Henriette Reker weiter Inhalte verbreitet werden, die ihre Tätigkeit als Oberbürgermeisterin darstellen. Dies können Informationen über diese Tätigkeit sein und auch Erklärungen und Meinungsäußerungen zu dieser. Wenn das so ist, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die ihrerseits privat betriebene Facebook-Seite von vielen Menschen als eine amtliche Präsenz der Oberbürgermeisterin im Internet verstanden wird. Und in der Tat führt dies zu einer Grauzone der Vermischung von privater und amtlicher Sphäre.

Zudem habe Äußerungen der OB zu amtlichen Angelegenheiten dem Rat zur Prüfung dauerhaft vorzuliegen. Es ist richtig zu fordern, dass das städtische Presseamt also Zugriff auf die Accounts hat und die Inhalte in Akten archivieren kann.

Köln braucht also für das Amt der Oberbürgermeisterin ein städtisches Social-Media-Konzept wie es bei der Stadt Münster bereits erstellt wurde. Erklärungen und Berichte über die eigene Arbeit als Oberbürgermeisterin aus erster Hand sollten dann auf einem städtischen Account erfolgen, nicht auf einem privaten.

Deshalb unterstützt meine Fraktion den vorliegenden Antrag.