OVG Münster: Onlineportale für Ferienwohnungen sind auskunftspflichtig - Neue Wege gegen Zweckentfremdung von Wohnraum!

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Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Montag, dass Onlineportale zur Vermittlung von Unterkünften gegenüber der jeweiligen Stadt auskunftspflichtig sind (Aktenzeichen: 14 A 2062/17). Die Stadt Köln hatte ein Onlineportal zur Herausgabe der Adressen von Anbietern aufgefordert, um die Kulturförderabgabe („Bettensteuer“) erheben zu können.

Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, dazu:

„Die Stadt Köln muss aus diesem Urteil die richtigen Konsequenzen ziehen! Es ist gut und richtig, dass die Stadt gegen Steuervermeidung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen vorgeht. Noch wichtiger ist es aber, dass Wohnungen, die als Ferienunterkünfte zweckentfremdet wurden, wieder als Wohnraum zur Verfügung stehen.“

Für eine umfassende Verfolgung der Zweckentfremdung von Wohnraum, sei es durch Ferienwohnungen, sonstige gewerbliche Nutzung oder auch durch Leerstand, reicht das zuständige Personal im Wohnungsamt nicht aus. Auch die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen, die vermutlich Teil des neuen Wohnraumstärkungsgesetzes auf Landesebene wird, und der Einsatz von unterstützender Software erfordern geschultes Fachpersonal.

Michael Weisenstein dazu:

„Um der Zweckentfremdung von Wohnungen erfolgreich nachgehen zu können, benötigt das Wohnungsamt weiteres Personal. Mit konsequentem Vorgehen und Ausschöpfung der möglichen Bußgelder können Ferienunterkünfte wieder zu Wohnungen werden.“