Notfallbevorratung von Schutzkleidung und Masken in der Kommune

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen.

Für zivile Katastrophen hat das Land Nordrhein-Westfalen Vorschriften zur Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten erlassen. Auf Ebene der Regierungsbezirke halten Krankenhäuser, in Köln die Uniklinik und die Städt. Kliniken, diese Produkte vor. Schutzkleidung und Masken werden laut Verordnung allerdings nur überregional und auch nur in kleiner Stückzahl bevorratet. Doch gerade diese beiden Produkte sind zentrale Bestandteile in der Eindämmung der Coronapandemie.

Hier haben die Erfahrungen des vergangenen Jahres gezeigt, dass Lieferengpässe zu einem zeitweise völligem Fehlen von Schutzkleidung in einigen Einrichtungen führten. Darüber hinaus waren einige Lieferungen von so schlechter Qualität, dass die gelieferten Kittel und Masken nicht zum Einsatz kamen, weil ihre Schutzwirkung nicht gegeben war.

Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen.

  1. Laut Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen müssen die betroffenen Krankenhausträger dafür Sorge tragen, dass gewisse Arzneimittel und Medizinprodukte in den Krankenhäusern für den Katastrophenfall bevorratet werden. Ist der Verwaltung bekannt, ob das Land NRW erwägt, die Verordnung auf Schutzkleidung und Masken auszudehnen?
  2. Hat die Kommune in der Vergangenheit unabhängig davon weitere Vorräte angelegt?
  3. Schließen diese Schutzkleidung und Masken ein?
  4. Falls nicht, erwägt die Verwaltung, das in Zukunft zu tun?
  5. Falls Nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Gez.

Michael Weisenstein

Fraktionsgeschäftsführer

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