Neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in NRW

Michael Kellner

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, zeigt, dass Sie sich sehr sicher sind, dass der Entwurf des Kinderbildungsgesetzes im Landtag eine Mehrheit finden wird. Deshalb möchten Sie jetzt schon die Umsetzung in Köln prüfen lassen.

In der Begründung zählen Sie dann die angeblichen  Verbesserungen dieses Gesetzes auf. Damit haben Sie der SPD und den Grünen eine schöne Steilvorlage geliefert. Man spürt bei dem Änderungsantrag von SPD und Grünen förmlich, wie genießerisch sie die so genannten Verbesserungen in Form von Prüfungsaufgaben sezieren.

Die Bildungsgewerkschaft widmet ihr aktuelles Heft diesem Thema mit der lapidaren Überschrift: ?Große Erwartungen ? wenig Geld?. Diese Überschrift zeigt, worum es geht: es geht vorrangig um Finanzierungsfragen, weniger um ernst gemeinte Bildung und Förderung von Kindern. Ich will das an einigen Beispielen kurz erläutern. Im laufenden Haushaltsjahr hat die Landesregierung die Zuschüsse für die KiTas um 190 Mio Euro gekürzt. Jetzt will sie die Landeszuschüsse mit einer großartigen Geste von bisher 852 Mio Euro auf 959 Mio Euro anheben. 83 Mio bleiben insgesamt auf der Strecke.

Weitere Einsparungen der Landesregierung sind die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen, wovon die Kommunen 25 % tragen müssen, der Wegfall des Defizitausgleichs der Elternbeiträge, die Fixierung der Beiträge auf 19% und schließlich die Einführung eines komplizierten Systems von Personalkostenpauschalen für die Finanzierung von Betreuungsgruppen, die sich an unterschiedlichen Gruppengrößen und Öffnungszeiten orientieren.

Auf diese Weise entsteht für die Einrichtungen und Träger ein unglaublicher bürokratischer Aufwand und eine totale Planungsunsicherheit, denn die Finanzierung hängt von der Nachfrage der Eltern ab, die nicht vorhersehbar ist. Kleine Einrichtungen können diese Unsicherheit kaum auffangen. Auch wenn sie unter Umständen einen allerdings nur befristet gewährten Pauschalbetrag von 15000 Euro erhalten können, sind sie in ihrer Existenz bedroht. Die Folgen werden Zwangsteilzeitstellen, Lohndruck und untertarifliche Bezahlung sein.

Da auch die Fort- und Weiterbildung wegen knapper Budgetierung nur eingeschränkt möglich sein wird, muss es langfristig zu einer Verschlechterung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung kommen. Von dem Geld und dem Personal müssen auf der anderen Seite die Leuchttürme der Landesregierung gestemmt werden: Die Betreuung der Unter-drei-Jahrigen, die Sprachförderung und die Familienzentren.

Das sind genau die Türme, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in Ihrem Antrag als Verbesserungen anführen und deren Umsetzung schon jetzt hier in Köln geprüft und dargestellt werden soll. Ich möchte an dieser Stelle die Überschrift im Heft der GEW noch ergänzen: Hohe Erwartungen, mehr Aufgaben, weniger Geld und weniger und schlecht bezahltes Personal. Den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen finde ich da schon wesentlich realistischer. Hier geht es einzig und alleine darum, wie sich das noch zu beschließende neue Gesetz auf die derzeitige Angebotsstruktur und den städtischen Haushalt auswirkt.

Die Formulierung der Fragen lassen das Ergebnis der Prüfung schon ahnen: Das neue Gesetz wird, wenn es denn so beschlossen wird, das Risiko des Landes begrenzen und es auf die Eltern und MitarbeiterInnen, auf die Träger und die Kommunen abwälzen. Es wird in vielen Bereichen der Früherziehung und -bildung zu schlechteren Bedingungen und zu Mehrkosten kommen. Die Kommunen sind auf doppelte Weise die Dummen: sie müssen die Landeskürzungen auffangen und gleichzeitig eine schlechte Ernte einfahren.