Mehr preiswerten Wohraum schaffen

Michael Weisenstein

Rede zum Tagesordnungspunkt: 15.1 *Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren"; "

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Es ist gut, dass künftig immer 30 % geförderter Wohnraum entstehen sollen, wenn neues Baurecht geschaffen wird. Das alte Modell mit der Berechnung des Zuwachses beim Bodenwert hat nicht funktioniert. Die Investoren haben sich geschickt rausgerechnet. Politik und Verwaltung standen ratlos daneben, es gab keinen geförderten Wohnraum.

Das geänderte Kooperative Baulandmodell wird künftig einen Teil zur Überwindung der Wohnungsnot in Köln beitragen.

Wir sind aber der Auffassung, dass 30 % geförderter Wohnraum bei Neubau nicht ausreichen. Wir müssen auch Wohnungen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen bauen, die keinen Wohnberechtigungsschein haben. Die Polizistin und der Krankenpfleger können sich keine Wohnung leisten die 13 oder 14 Euro Miete pro Quadratmeter kostet. Wir müssen auch preiswerte Wohnungen für junge Familien vorhalten. Sonst ziehen diese Leute weg aus Köln.

Frau Oberbürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich muss Sie zu der vorgerückten Stunde noch einmal mit Details belästigen:

Das Baugesetzbuch bietet die Möglichkeit, einem Bauherren den Zuschnitt der Wohnung vorzuschreiben. Mit dem § 9. Abs. 1. Satz sieben kann die Stadt vorschreiben, dass es keine Luxusapartments sondern Familienwohnungen gebaut werden. Mit Drei-Zimmer-Küche-Bad auf 80 qm lässt sich in Köln ein Mietpreis von circa 11,50 generieren. Mit 85 qm in einem Einzimmerapartment ein viel höherer Mietpreis. Deswegen entwickelt diese Art zu bauen eine preisdämpfende Wirkung, außerdem ist die Wohnung auf die Mietergruppe junge Familie zugeschnitten und die wollen wir in den Vierteln und in der gesamten Stadt halten.

Die Verwaltung führt aus, sie bräuchte dafür Personal, um die Vergabe zu regeln. Das ist nicht nachvollziehbar. Es braucht ja keine Einkommensnachweise oder Berechtigungen. Allein durch das Angebot soll die Zielgruppe definiert werden!

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Investor muss sich beim Kooperativen Baulandmodell um Kita und Grundschulplätze im neuen Wohngebiet ab 50 Wohnungen kümmern.
Er muss selbst bauen oder ablösen. Es ist vorgesehen, dass sich der Investor an dem Bedarf in dem neu zu bebauenden Gebiet orientiert. Umgekehrt müssen Eltern aber Wege bis zu fünf Kilometer in Kauf nehmen, um ihre Kinder in die Kita zu bringen. Das sieht die städtische Zumutbarkeitsregel vor. Da setzt unser Antrag an. Wir sind der Auffassung, dass der Investor ebenfalls am Ausbau der Kitaplätze in seinem Umfeld beteiligt werden muss. Denn der angenommene Bedarf in der Neubausiedlung kann sich erhöhen, dann müssen die Eltern aus der Neubausiedlung auf Kitas im Umkreis von 5 Kilometern zurückgreifen.