Luftreinhaltung und Dieselfahrverbote

AK StadtentwicklungRatReden

Rede von Michael Weisenstein zur Ratssitzung am 6. Februar 2018

Die Linksfraktion ist der deutschen Umwelthilfe sehr dankbar für ihre Klage. Sie hat der Diskussion um den Schutz der Gesundheit von Menschen eine neue Qualität gebracht.

DIE LINKE geht davon aus, dass dem übergroßen Teil des Rates die Gesundheit der Menschen am Herzen liegt. Auch den Zusammenhang von Stickoxid Konzentration in der Luft und Gesundheitsschädigung werden nur wenige Vertreterinnen und Vertreter des Rates in Abrede stellen. Wir wissen, dass erhöhte Stickoxidbelastungen Atemwegserkrankungen verursachen und verschlimmern. Auch die allgemeine Sterblichkeitsrate vergrößert sich wesentlich in Gebieten, in welchen die Stickoxidbelastung dauerhaft zu hoch ist. Die Gesundheitsgefährdung durch Stickoxidbelastung ist bei Kindern und Jugendlichen besonders hoch.

Arme Menschen wohnen oft in den schlechteren Wohnungen an stark befahren Straßen. Dort ist die Stickoxidbelastung besonders hoch. Wir alle kennen die Zahlen am Clevischen Ring. Gerade der Schutz der Menschen, die sich nur schwer selbst schützen können, verdient unsere besondere Aufmerksamkeit.

Auch die Kommune trifft laut Grundgesetzt die staatliche Schutzpflicht vor Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 13.September 2016 folgendes festgestellt, ich darf aus der Urteilsbegründung zitieren: „Auf die –unstrittig- fehlende Kompetenz des Beklagten [hier die Stadt Düsseldorf] zur Einführung einer Blauen Plakette, kann sich dieser gerade angesichts der auch ihn treffenden staatlichen Schutzpflicht aus Artikel 2, As. 2 Satz 1, GG nicht mit Erfolg berufen. Denn die gegenwärtigen bundesrechtlichen Regelungen erlauben dem Beklagten… schon heute die Anordnung von Fahrverboten für (bestimmte) Dieselfahrzeuge.“

Meine Damen und Herren, was wirklich jetzt ein Ende haben sollte, ist das Schwarzer-Peter-Spiel, das von Schwarz-Grün, der SPD, der FDP und Teilen der Verwaltung zu Ungunsten der Bezirksregierung gespielt wird. Ein Zuwarten, bis eine höhere Instanz Dieselfahrverbote verhängt, ist unverantwortlich.