Linksfraktion reicht Klage gegen Beschluss zum Tunnel auf der Ost-West-Achse ein
Die Linksfraktion und Ratsmitglied Heiner Kockerbeck haben am 31.10.2025 eine Klage gegen den “politischen Variantenentscheid” zur Ost-West-Achse beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde wurde seitens der Linksfraktion bereits am 21.8.2025 gebeten, die Beschlussfassung zu beanstanden. Das blieb bisher folgenlos.
Hintergrund: Am 3.4.2025 hatte der Kölner Stadtrat mit einer denkbar knappen Mehrheit einen Tunnel auf der Ost-West-Achse beschlossen. Der Beschluss erfolgte, obwohl die Linksfraktion auf die Unvollständigkeit der Unterlagen verwiesen hatte.
Eine ausführliche Nutzen-Kosten-Analyse wurde nur für die unterirdische Variante der Ost-West-Achse ausgefertigt. Für die oberirdische Variante wurde nur eine abgeleitete, wesentlich knappere Version erstellt, bei der die Herleitung und Darstellung der Ergebnisse unklar bleibt.
„Der Rat hat den Tunnel-Beschluss gefasst, ohne alle Aspekte der Nutzen-Kosten-Berechnung zu kennen. Damit bin ich in meinen Rechten beschnitten.“
so Heiner Kockerbeck, Vorsitzender der alten und neuen Linksfraktion.
Das nun eingereichte Kommunalverfassungs-Streitverfahren soll die organschaftlichen Rechte der Kläger wiederherstellen.
Albert Meinhardt, Mitglied im Verkehrsausschuss, bemerkt dazu:
“Der ursprüngliche Beschluss von 2018 sah eine gleichberechtigte Planung der oberirdischen und unterirdischen Variante zwischen Heumarkt und Aachener Weiher vor. Der Geist dieses Beschlusses wurde nie konsequent umgesetzt, die unterirdische Variante wurde bevorzugt. Die Doppel-Planung sollte eigentlich zu einer gründlicheren Einsicht führen, welche Variante geeigneter sei. Genau das ist ohne eine genaue Darstellung der Kosten-Nutzen-Analyse für die oberirdische Variante nicht möglich.”

