Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger!
Rede in der Ratssitzung am 23.06.2015
Bereits im Jahre 1989 stellte Brun-Otto Bryde, ehemaliger Richter am BVerfG, "die grundlegende Frage, ob unsere Demokratie auf Dauer einen erheblichen Teil ihrer Wohnbevölkerung von demokratischer Partizipation ausschließen kann".
Die in dieser Frage steckende demokratisch-normative Brisanz hat sich, vergleicht man die empirischen Daten über die in der BRD lebenden Ausländer, bis heute eher noch verschärft. Bisher sind etwa 14,4 Millionen Bürger in NRW wahlberechtigt. Von den knapp 1,7 Millionen volljährigen Ausländern in NRW kommen rund 710.000 nicht aus der EU und sind deshalb nicht wahlberechtigt. Vor diesem Hintergrund dieser Zahlen lässt sich die seit langem in der Politik wie ein Mantra wiederholte Aussage, Deutschland sei kein Einwanderungsland, nicht mehr aufrechterhalten.
Die Debatte über das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer flammt daher in regelmäßigen Abständen wieder auf. Während die Angehörigen der EU-Staaten auch ohne deutschen Pass die Möglichkeit haben, auf kommunaler Ebene auf die politischen Entscheidungsprozesse durch Wahl einzuwirken, bleiben die sogenannten Drittstaatenangehörigen, Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, weiterhin von diesem Recht ausgeschlossen. Die Hürden, auf Entscheidungen und Gestaltungsprozesse in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld einzuwirken, sind weiterhin groß.
Damit wird nicht nur die demokratische Legitimation von kommunalen Entscheidungen in Frage gestellt, auch die Ungleichbehandlung von EU- und Nicht-EU-Bürger*innen wird deutlich. Ungeachtet des seit Jahren massiv geforderten Wahlrechts, wird Integration gerade in den letzten Jahren als Schlüssel und als Gewinn betrachtet. Prozesse der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und Integrationskonzepte in den Kommunen werden maßgeblich unter Einbeziehung von Migrantenorganisationen gestaltet und vorangetrieben. Doch sollen Migrant*innen für die Politik nur bedeutsam sein, wenn es um das Thema Migration geht? Diese Wahrnehmung bedarf einer grundlegenden Veränderung!
Zu einer aktiven Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten gehört auch, bei der politischen Willens- und Entscheidungsbildung gleichberechtigt mitzuwirken, und zwar in allen Bereichen des täglichen Lebens. Die diskriminierende Einteilung in Ausländer*innen erster und zweiter Klasse, wenn es um das Wahlrecht geht, ist bereits in vielen Ländern der Europäischen Union abgeschafft. Dazu zählen Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, die Niederlande und Island.
Diese Ungleichbehandlung entspricht schon längst nicht mehr den Lebensrealitäten einer globalisierten Welt. Wir LINKEN fordern deshalb weiterhin und mit Nachdruck das kommunale Wahlrecht für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in diesem Land haben, ungeachtet von Migrationsgeschichte und Staatsangehörigkeit. Es kann und darf nicht sein, dass ein Großteil der seit Jahren in unserem Land lebenden Menschen von einem demokratischen Grundrecht ausgeschlossen bleibt, gleichzeitig aber alle anderen Pflichten gegenüber dem Staat erfüllen soll. Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Demokratie. Eine starke Demokratie braucht die aktive Teilhabe und Mitgestaltung aller Bürgerinnen, gerade im lebensnahen Umfeld der Kommunen, die direkten Einfluss auf das tägliche Lebensumfeld haben.
Eine Einführung des Kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU Bürger in Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht von Rechtsexperten auch unabhängig von Bundesgesetzen möglich. Diese Prüfung bleibt den Verfassungsrechtler*innen vorbehalten. Wir beschließen heute eine Resolution, d. h. eine politische Willensäußerung.
DIE LINKE hat sich immer für die Einführung des Kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten aus Nicht EU-Ländern eingesetzt und diese gefordert. Die notwendigen Änderungen sollten vorgenommen werden, um das kommunale Wahlrecht auf alle Migrant*innen auszudehnen.

