Keine Woche ohne Ende

Güldane Tokyürek

Güldane Tokyüreks Rede zur Verwaltungsvorlage Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten auf der Ratssitzung am 20.03.2018

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
meine Damen und Herren,

in der Sondersitzung des Wirtschaftsausschuss stimmte die Mehrheit für die Verwaltungsvorlage mit 10 Sonntagsöffnungen und somit gegen den Alternativvorschlag mit 5 Sonntagsöffnungen. Verdi hält nach entsprechender Prüfung 5 der 10 Sonntagsöffnungen für vereinbar mit der aktuellen Rechtslage.

Wer gestern die Debatte im Wirtschaftsausschuss verfolgt hat, konnte erkennen, dass es nicht mehr um die Sache ging, sondern wer denn hier als Schuldiger ausgemacht werden konnte. Schnell wurde dann Verdi indirekt verantwortlich gemacht, dass nunmehr lediglich über 10 Sonntagsöffnungen beschlossen werden sollten und viele Interessengemeinschaften sich nicht mehr trauten, Anträge auf eine Sonntagsöffnung zu stellen.

Allerdings, meine Damen und Herren, sollte jedem hier klar sein, dass die Verwaltung von den 25 Sonntagsöffnungen lediglich 10 für rechtskonform hält. Weitaus über die Hälfte der Sonntagsöffnungen standen nicht mehr zur Abstimmung. Das hat mit Verdi nichts zu tun. Das liegt allein in der Verantwortung der Verwaltung. Dass Interessengemeinschafen keine Anträge stellen, weil sie befürchten, dass diese abgelehnt werden, auch damit hat Verdi nichts zu tun.

Wenn immer wieder davon gesprochen wird, dass ein Konsens gefunden werden sollte, dann muss das auch gewollt sein. Die Schuldfrage bringt an dieser Stelle rein gar nichts. Die Rechtslage ist wie sie ist. Verdi hat den Klageweg beschritten und war damit erfolgreich. Das nennt man Rechtsstaatlichkeit. Selbst wenn die CDU, die sich üblicherweise als Partei für Recht und Ordnung geriert, rechtliche Bedenken einfach vom Tisch wischen möchte.

Zudem haben der DGB und ver.di über Jahre auf die rechtswidrige Genehmigungspraxis in Köln hingewiesen, ohne aber bei Rat, Verwaltung und Interessengemeinschaften auf Gehör zu stoßen. Folglich blieb ver.di und bleibt auch aktuell nur der Weg einer gerichtlichen Klärung. Hinzufügen möchte ich, dass die Erfolgsquote der Klagen sehr hoch ist.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist doch die Stellungnahme von ver.di zu den 10 zur Abstimmung gestellten Sonntagsöffnungen ein Angebot und Konsensvorschlag zugleich. Hier hat sich ver.di mit der Sache befasst und 5 der Sonntagsöffnungen für rechtskonform gehalten. Damit ist sie einen großen Schritt auf die Verwaltung zugegangen.

Tatsächlich ist es doch so: Sonntagsöffnungen sind möglich. Es scheiterte eben häufig an der Anlassveranstaltung. Der Anlass muss in jedem Fall das dominierende Element sein, Ladenöffnung nur das Beiwerk.

Wirtschaftswissenschaftler der Schweizer Investmentbank Credit Suisse haben diesen Zusammenhang, mit dem auch Ver.di stets argumentiert, 2014 in einer Studie am Beispiel der Stadt Lausanne nachgewiesen. Längere Öffnungszeiten führen demnach zwar dazu, dass Einzelhändler am Monatsende ein bisschen mehr Geld in der Tasche haben – aber die dadurch entstehenden Kosten fressen diesen Vorteil fast komplett auf. Die Sonntagsöffnung zur Schicksalsfrage zu stilisieren, ist nicht rational und gibt ihr eine Bedeutung, die total überhöht ist. Der Konkurrenz des Online-Handels mit Sonntagsöffnungen zu begegnen ist nicht der richtige Weg. Für die Zukunft ist man damit schlecht gerüstet. Die Probleme der Branche liegen viel tiefer, z.B. durch eine ständige Ausweitung der Verkaufsfläche, steigende Gewerbemieten, eigene Online-Vertriebswege.

Anders ausgedrückt: Egal, wie lange die Läden offen sind, egal, wie groß die Verkaufsflächen – es lässt sich einfach kaum mehr aus den Portemonnaies der Kunden locken. Stattdessen machen sich die Ladenbesitzer nur gegenseitig Konkurrenz. Aber das nur am Rande.