Keine Sperrklausel - Kölner Rat funktioniert auch mit Splittergruppen!
Rede in der Ratssitzung am 23.06.2015
Auf Initiative von SPD und CDU und auch den Grünen soll eine Sperrklausel gegen die Zersplitterung der Räte eingeführt werden. In den nordrhein-westfälischen Kommunalparlamenten wäre eine Sperrklausel aus ihrer Sicht natürlich eine feine Sache.
Prozent-Hürden sind jedoch bei Kommunalwahlen schon mehrfach von Gerichten verboten worden. 1999 war die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts abgeschafft worden. Die Sperrklausel müsse abgeschafft werden, um das Recht auf Chancengleichheit und Gleichheit der Wahl zu gewährleisten, urteilte das höchste Gericht des Landes damals. Den Organstreit hatten die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die damalige PDS mit zwei Klagen gegen den Düsseldorfer Landtag veranlasst. Kommunalverwaltungen seien auch mit Splitterparteien funktionsfähig, urteilten die Richter damals.
SPD, CDU und Grüne wollen im NRW-Landtag dennoch einen neuen Anlauf nehmen, um Splittergruppen aus den Stadträten rauszuhalten. Die juristischen Risiken des Reformvorschlags sind sehr groß. Durch die "Zersplitterung der Räte" sei, so der allgemeine Tenor, die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen erheblich beeinträchtigt. Richtig ist wohl, dass es in einigen kreisfreien Städten bis zu 13 Fraktionen im Stadtrat sitzen. Dazu kommt eine hohe Anzahl von Einzelmandatsträgern. Weiter wird argumentiert, dass es immer schwieriger sei, breitere Schichten und vor allem jüngere Menschen für ein kommunalpolitisches Engagement zu gewinnen. Eine angemessene und verfassungsgemäß ausgestaltete Sperrklausel würde maßgeblich dazu beitragen, diese Entwicklung zu stoppen.
Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung genügt eine abstrakte, theoretische Möglichkeit von Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit nicht zur Rechtfertigung des Eingriffs in die Wahl- und Chancengleichheit. Die "allgemeine und abstrakte Behauptung", ohne Sperrklausel werde der Einzug kleinerer Parteien und Wählergruppen in die Vertretungsorgane erleichtert und dadurch die Willensbildung in diesen Organen erschwert, könne einen Eingriff in die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit nicht rechtfertigen". Auch die bloße "Erleichterung" oder "Vereinfachung" der Beschlussfassung genüge nicht. Nur die konkrete, durch tatsächliche Anhaltspunkte gestützte und mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Möglichkeit der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung könne die Sperrklausel legitimieren.
Die Realität im Kölner Stadtrat und sicher auch in anderen Kommunalparlamenten sieht jedoch etwas anders aus. Eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen ist bisher nicht positiv festgestellt worden. Die kleinen Gruppen geben Impulse, die andere Fraktionen aus verschiedenen Gründen nicht leisten können. In ihren speziellen Arbeitsfeldern eröffnen sie andere oder sogar neue Perspektiven. In den entsprechenden Ausschüssen leisten diese Gruppen gute Arbeit. Der Vorwurf, dass Stadtparlamente durch kleine Gruppen unregierbar werden, ist kaum nachvollziehbar. In Wahrheit sind es vielleicht die ritualisierten Schaukämpfe zwischen den großen Fraktionen, die für lange Sitzungen und eine schwierige Entscheidungsfindung sorgen. Es sind, dass sind auch meine Beobachtungen, sicher nicht die kleinen Gruppen.
Diejenigen, die für die Einführung der Sperrklausel sind müssen Folgendes bedenken: Wenn sie ihre Absicht wahrmachen, dann dürfen sie sich auch über weiter sinkende Wahlbeteiligung nicht beklagen. Denn damit würden sie über 1,4 Millionen Wählerinnen und Wähler in NRW verprellen, die sich von den großen etablierten Parteien nicht vertreten fühlen und deshalb bei der Kommunalwahl 2014 in NRW andere Bewerbergruppen gewählt haben. Insgesamt haben ca. 10 % der Wählerinnen und Wähler auf der Suche nach Alternativen bei der letzten NRW-Kommunalwahl 2014 den übrigen 23 angetretenen kleinen Parteien und den insgesamt 543 lokalen Wählergruppen in NRW sowie Einzelbewerbern ihre Stimmen gegeben. Dann kann doch nicht einfach so ignoriert werden.
Dass diejenigen, die sich für andere Bewerbergruppen entschieden haben, aufgrund einer niedrigeren Sperrklausel mangels künftiger Alternativen zu den etablierten Parteien als ihre Wähler zurückkehren würden, wird wahrscheinlich nicht eintreten. Es führt unweigerlich zu einer sinkenden Wahlbeteiligung. Dann müssen sie sich die Frage gefallen lassen, ob sie das wirklich wollen.
In einem Gutachten zur Sperrklausel, das die SPD in Auftrag gegeben hat, spräche eben für diese Sperrklausel "ermüdende Debatten in den Stadträten und Kreistagen sowie die abgefragte Meinung der Bürgermeister und Landräte". Das heißt mit anderen Worten: Wenn die parlamentarische Demokratie vor Ort zu anstrengend wird für die regierenden Bürgermeister - und Demokratie ist nun mal anstrengend - dann schaffen wir sie am besten ab oder schränken sie zumindest ein. Mit "sicheren Mehrheiten und Koalitionen" lässt es sich sicher leichter "durchregieren".
Demokratieverständnis sieht anders aus. Im Übrigen ist es fraglich, ob der von den Gerichten geforderte Nachweis, dass ein Stadtrat durch eine große Anzahl unterschiedlicher Gruppierungen absolut funktionsunfähig werde, überhaupt erbracht werden kann. Dieser Nachweis muss erst geführt werden.
Zu guter Letzt ist es schon seltsam, dass vor ca. 3 Stunden die SPD und die Grünen mit den Stimmen der Piratengruppe den Haushalt beschlossen haben. Anscheinend war hierbei die Funktionsfähigkeit nicht gestört. Wir, DIE LINKE, werden diesem Antrag aus den dargelegten Gründen zustimmen.

