Keine Privatisierung der städtischen Sargträger!

Der Express berichtete von der geplanten Privatisierung der städtischen Sarg- und Urnenträgerdienste. Die Linke.Koeln meint, dass darf nicht sein! Um Licht ins Dunkel des Verwaltungshandelns zu bringen, hat sie eine Anfrage im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen gestellt.

Der Express vom 13. Juni 2007 berichtete über die Pläne der Verwaltung, die Sarg- und Urnenträgerdienste zu privatisieren. Dabei soll es sich um Pläne des Amtes 67 handeln, die weder mit dem Personalamt noch mit den zuständigen Fachausschüssen abgesprochen bzw. noch nicht einmal angedacht worden sind.

Dazu kommt, dass derzeit 45 Stellen beim Amt 67 für die Friedhofdienste überhaupt nicht besetzt sind. Wenn das Amt 67 jetzt von ?Defiziten? spricht, ist das etwas verwunderlich, wenn Leistungen fremd vergeben werden sollen, statt konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die ?Defizite? abgebaut werden können.

Darüber hinaus haben sich die zusätzlichen 50 befristeten Stellen über das Projekt ?Saubere Stadt?

eigentlich als erfolgreich erwiesen. Sie gehen auf ein Konzept zurück, das die Verwaltung ausgearbeitet hatte.

 

Deshalb haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:

 

1. Warum ist der Stadtdirektor bzw. das Personalamt in die Überlegungen des Amt 67, Sarg- und Urnenträgerdienst privatisieren zu wollen, nicht eingebunden worden? Wusste der zuständige Beigeordnete Streitberger von den Absichten?

 

2. Ist es richtig, dass das Amt 67 direkt mit der Bezirksregierung Kontakt auf genommen hat, um festzustellen, ob generelle Bedenken gegen eine Privatisierung bestehen? Ist es üblich, dass alle Ämter der Stadt Köln bei Grundsatzentscheiden ohne Rücksprache mit dem Stadtvorstand unmittelbar mit der Bezirksregierung verhandeln?

 

3. Sind die nicht besetzten 45 Stellen für den Friedhofdienst in der Gebühren- und Kostenrechnung enthalten? Wenn ja, warum werden die Stellen dann nicht besetzt?

 

4. Wenn das Amt 67 in seinen Überlegungen davon ausgeht, dass Private die bisherigen Strukturen nicht mehr berücksichtigen können, würde uns doch interessieren, an welche Strukturen und Leistungen die Verwaltung denkt. Hätte das Amt 67 nicht auch rechtzeitig eine Debatte über eine Leistungsminderung durch eine Privatisierung anstoßen müssen, z.B. mit den Religionsgemeinschaften, den Bestattern und den zuständigen Ausschüssen?

 

5. Für die städtische Beschäftigungspolitik war und ist der Grünflächenbereich ein wichtiges Arbeitsfeld, um schlecht oder nicht qualifizierte Personen zu tariflichen Bedingungen zu beschäftigen. Wäre es nicht kontraproduktiv für den örtlichen Arbeitsmarkt, auf diesem Wege Akteuren für Dumpinglöhne Tür und Tor zu öffnen?