Jobrad - mit zinsfreiem Darlehen finanzieren

Güldane Tokyürek
RatReden

Ratsrede am 05.07.2018 zu Top 3.1.3 "Jobrad für städtische Beamte und Beschäftigte"

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
meine Damen und Herren,

wie werden heute über zwei Anträge entscheiden, die eine gemeinsame Zielrichtung haben. Das Vorhaben umweltfreundlicher Mobilität und gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Köln durch die Anschaffung von Fahrrädern. Das wollen alle Antragsteller. Allerdings geht der Antrag der Grünen, CDU, FDP und GUT nicht in die richtige Richtung. Gerne gehe ich darauf ein, wo die Knackpunkte liegen.

Es soll ein Leasingmodell beschlossen werden. Die Beschäftigten sollen die Leasingraten durch eine Entgeltumwandlung bezahlen. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des zugesicherten Entgeltes nicht ausgezahlt, sondern für die Leasingraten eines Fahrrades verwandt. Der Arbeitgeber wickelt das direkt ab. Der Staat „fördert“ diese Form der Finanzierung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben werden.

Nur vorab: eine solche Regelung ist mit dem bestehenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gar nicht vereinbar. Dieser lässt eine Entgeltumwandlung lediglich für die Altersvorsorge zu. Zur rechtlichen Situation hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gegenüber den Kommunalen Arbeitgeberverbänden nochmals aktuell darauf hingewiesen, dass bei Fehlen einer Öffnungsklausel für die Beschäftigten die Entgeltumwandlung zu Gunsten von Leasingverträgen z.B. für E-Bikes u.a. auch weiterhin nicht zulässig ist.

Es stellt sich die Frage, ob die Beschäftigten davon profitieren. Ja, aber allenfalls diejenigen, die sich eine Entgeltumwandlung leisten können. Das gilt vor allem für die höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen. Wer wenig verdient, kann nicht so gut auf einen Teil des Monatslohns verzichten. Und hat darum auch nichts von dem tollen Angebot. Am Ende profitieren einmal mehr diejenigen, die viel verdienen.

Es gibt weitere Nachteile einer Entgeltumwandlung. Von dem Teil des Entgeltes, der umgewandelt wird, werden keine Beiträge in die Sozialversicherung bezahlt. Auf diese Weise sinken die individuellen Ansprüche des Arbeitnehmers, denn die berechnen sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Entgeltumwandlung bedeutet also: Weniger Krankengeld, weniger Arbeitslosengeld, niedrigere Rentenansprüche

Interessant ist auch, dass sich die Antragsteller nicht vorher mit dem Personalrat in Verbindung gesetzt haben, um vielleicht in Erfahrung zu bringen, wie der Bedarf der Beschäftigten ist. Es muss doch auch wichtig sein, was die Beschäftigten möchten, wenn es um deren Gesundheit Motivation angeht.

Gleichzeitig haben es die kommunalen Arbeitgeber in der gerade abgeschlossenen Tarifrunde abgelehnt, mit ver.di über ein arbeitgeberfinanziertes Nahverkehrsticket zu verhandeln. Hiervon hätten auch die etwas weiter entfernt wohnenden Kolleginnen und Kollegen profitiert.

Wenn sie sich unseren Antrag anschauen, gäbe es keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Es gibt andere Lösungen, das politische, ökologische Ziel zu erreichen, von dem alle profitieren können. Die Stadt Köln kann den Beschäftigten für die Anschaffung eines Rades ein zinsfreies Darlehen zur Verfügung stellen oder die Beschaffung eines Fahrrads bezuschussen. Es ist ja möglich, den Individualverkehr auf das Rad zu bringen, ohne die Beschäftigten oder Allgemeinheit zu belasten. Einer Regelung, die zulasten der Sozialversicherung und der individuellen Rentenansprüche der Beschäftigten geht, werden wir nicht zustimmen können. Sie können sich gerne unserem Antrag anschließen.

Hier geht es zur Tagesordnung der Ratssitzung am 05.07.2018 mit allen öffentlichen Unterlagen