HoGeSa – Gewalt mit Ansage verbieten!: Gericht genehmigt „unfriedliche Versammlung“ am 25. Oktober in Köln

Heute fällte das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil über die geplante Wiederholung der HoGeSa- Demonstration vom Oktober letzten Jahres. Dabei geht das Gericht davon aus, „dass nach den vorliegenden Erkenntnissen zu erwarten sei, dass die Veranstaltung unfriedlich sein werde“, so eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zum heutigen Urteil. Trotzdem wurde eine ortsfeste Kundgebung in Köln – allerdings an einem anderen Ort - genehmigt, die „gegenüber einem Demonstrationszug eher beherrschbar“ sei, wie es dort weiter heißt.

Jörg Detjen, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Stadtrat, erklärt dazu:

„Über das Urteil bin ich enttäuscht. Das Verwaltungsgericht hat viele Argumente aufgelistet, wieso sie den HoGeSa-Anmeldern ihre Beteuerungen, friedlich zu bleiben, nicht glaubt. Die Ankündigung der kommenden Demonstration als ‘Hommage’ und ‘Köln 2.0’ entlarvt die Veranstalter als Wölfe im Schafspelz. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass Gerichte gewalttätige Veranstaltungen komplett verbieten?“

Jörg Detjen empört sich über die Konsequenzen:

„Bei dieser Versammlung werden Angriffe auf Polizisten, Journalisten und Passanten erwartet. Ob es dazu kommt, hängt maßgeblich von einem guten Einsatzkonzept der Polizei ab. Das ist unerträglich! Wir können Gewalt mit Ansage nicht einfach so hinnehmen! Ich fordere die Kölnerinnen und Kölner auf, wachsam und aktiv zu sein! Köln stellt sich quer am 25. Oktober!“