Höhere Mietrichtwerte in Köln - Jobcenter erfüllt endlich Forderungen der LINKEN

Nachdem Jobcenter und Sozialamt in Köln jahrelang viel zu niedrige Mietrichtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) angesetzt hatten, wurden die Werte unterhalb derer die Mietkosten nicht geprüft werden, im November letzten Jahres endlich angehoben. Vorausgegangen war eine Erhöhung des Wohngeldes durch den Bund. Dabei wurde Köln endlich auch in die Kategorie der teuersten Städte Deutschlands aufgenommen.

Doch damals forderte DIE LINKE zusätzlich, die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft um weitere 10 % zu erhöhen, so wie es das Bundessozialgericht auch damals schon für angemessen hielt. Schließlich sind in Köln auch auf Wohngeldniveau nur schwer bezahlbaren Wohnungen zu finden.

Nun endlich nach 13 Monaten hat  die Stadt vor der Realität kapituliert. Ab sofort gelten folgende Kaltmieten in jedem Fall als angemessen:

1 Person

50 qm

574,-

2 Personen

65 qm

696,-

3 Personen

80 qm

828,-

4 Personen

95 qm

967,-

5 Personen

110 qm

1.104,-

Jede weitere Person

+ 15 qm

+ 139,-

 

Dazu werden Heizkosten von 1,30 qm pro qm übernommen werden sowie 0,30 Euro pro qm für Warmwasser, falls das Warmwasser außerhalb der Wohnung aufbereitet wird.

Auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt ist aber für die Betroffenen weiterhin wichtig: Diese Werte stellen keine Obergrenze dar. Liegt die Miete darüber, dann muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Kosten für die Unterkunft angemessen sind. Dann ist auf der einen Seite der Wohnungsmarkt zu prüfen und auf der anderen die persönliche Situation des Menschen oder der Familie.