Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern

Michael Kellner
Reden

Qualifizierte Betreuung und Förderung behinderter Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich

Unsere Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Die Zustimmung fällt mir allerdings nicht so leicht. Einerseits ist mir bekannt, dass sich alle beteiligten Gruppen und Ausschüsse hier zu einem Kompromiss zusammengerauft haben. Das war offensichtlich umso schwieriger, als das Land immer weniger bereit ist, wirklich offensiv für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen einzutreten und dafür auch Mittel auszugeben.

Insofern ist es schon beachtlich, dass die Stadt hier in die Bresche springt und in den nächsten 2 Jahren mehr als 1 Mio Euro für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen auszugeben bereit ist. Mehr war offensichtlich nicht drin.

Peinlich ist allerdings, dass bei der Planung der Offenen Ganztagsschule die Belange der Schulen mit gemeinsamem Unterricht zunächst einfach vergessen wurden. Gut, dass wir in Zukunft eine Behindertenbeauftragte in der Stadt haben, die die Stadt vor derartigen Vorfällen bewahren wird!  

Die schwache Seite an der Vorlage ist, dass z.B. bei der Nachmittagsbetreuung der GGS Zwirner Straße nicht die durch die Neuanmeldungen in Frage kommenden 14 Kinder berücksichtigt wurden, sondern nur die 9 bereits am offenen Ganztagsbereich teilnehmenden Kinder mit Behinderungen. Hier will man offensichtlich und auch auf lange Sicht eine ganze Stelle Sonderförderung sparen. Die Elterninitiative Kölner GU-Schulen fragt dazu mit Recht: ?Vormittags behindert, nachmittags nicht mehr behindert?? Bei einem solchen Vorgehen werden viele Eltern in ihrer Erfahrung bestärkt, ?dass es trotz gegenteiliger Beteuerungen immer schwerer wird, angemessene Lern- und Lehrbedingungen im Gemeinsamen Unterricht (GU) zu erhalten? (s.o.).

Mit Recht fordert die Elterninitiative ?ein für alle Kölner GU-Schulen praktizierbares Rahmenkonzept, das sowohl fachlich als auch finanziell umsetzbar ist und in einem angemessenen Abstimmungsprozess erarbeitet wird.? Die Fraktion Die Linke.Köln unterstützt diese Forderung.  

Zum Schluss möchte ich jetzt schon auf ein Problem aufmerksam machen, das in den kommenden Jahren auf die Stadt zukommen wird. In der Vorlage werden wir darüber informiert, dass in Köln Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf am gemeinsamen Unterricht (GU) mit nicht behinderten Kindern in 21 Grundschulen teilnehmen. Das ist eine stattliche Zahl, finde ich, und sie zeigt, dass der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen immer attraktiver wird. Die Stadt muss sich darauf einstellen, dass diese Eltern für ihre Kinder die Fortführung des GU an weiterführenden Schulen fordern werden. Sie wissen sicher, dass dieses Recht der Eltern im neuen Antrag von CDU und FDP im Landtag zur Sonderpädagogischen Förderung verankert ist.

Bis jetzt gibt es in Köln aber nur zwei Schulen der Sekundarstufe I mit gemeinsamem Unterricht. Die Stadt sollte diesmal frühzeitig aktiv werden und mit der Landesregierung und den Kölner Schulen in Verhandlung treten, damit die Eltern zur gegebenen Zeit  auch die Möglichkeit haben, ihr Rech auf Wahl des Förderungsortes wahrzunehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.