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Gegen Formen prekärer Beschäftigung im Kulturbereich

Sengül Senol

Rede zur Ratssitung am 01.02.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir werden heute den Anträgen zur Förderung der freien und privaten Theater noch einmal zustimmen.  Die Diskussion in unserer Partei, um die Förderung freie und private Theater  hat aber gezeigt: Auch in Köln organisieren einige dieser Bühnen ihre Produktionen in sogenannten ?Produktionsgemeinschaften? in der Form einer  Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR).

Diese Produktionsweise trägt wesentlich mit zur zu Armutsgagen und ungesicherter Beschäftigung an Theater und Bühnen bei. (Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir nicht freie Gruppen angreifen wollen, die sich als GbRs organisieren, sondern Theater kritisieren, die ihre Produktionen als GbRs auslagern und damit die Sozialversicherungspflicht für die von ihnen Beschäftigten unterlaufen.)

Dabei gelten Künstler und andere Theaterangehörige die für eine Spielzeit engagiert werden als in den Theaterbetrieb eingegliedert. Sie sind somit befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Das hat für die betroffenen Arbeitnehmer zur Folge, dass sie gegen die Risiken von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit gesetzlich abgesichert sind. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge.

Dieser gesetzliche Arbeitnehmerschutz wird teilweise in freien und privaten Theatern durch die Gründung von? Produktionsgemeinschaften? als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) umgangen. Die Beteiligten  sind als Mitglieder einer solchen GbR  keine Arbeitnehmer mehr, sondern werden jetzt formal Freiberufler bzw. Gewerbetreibende. Meist handelt es sich hier um eine Scheinselbstständigkeit.

Dies hat für die Betroffenen zur Folge, dass sie nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichert sind. Sie müssen sich auch teuer freiwillig oder privat gegen die Risiken von Krankheit und Pflege absichern und die Kosten alleine tragen.

Die Betroffenen erhalten in einer GbR meist keine feste Vergütung sondern werden oftmals mit einer minimalen Gewinnmarge beteiligt. Dies hat zur Konsequenz, dass viele der Betroffenen ergänzendes ALG II beantragen bzw. von ihren Lebens- oder Ehepartnern unterstützt werden müssen.  Junge Betroffene  benötigen oft noch weiterhin Unterhalt durch ihre Eltern.

Für die BürgerInnen heißt das, dass die prekäre Beschäftigung in diesen Theaterunternehmen durch den Steuerzahler bereits indirekt subventioniert wird (z.B. durch ergänzendes  ALG II; durch Steuervorteile im Ehegattensplitting für Ehepaare; Kindergeld, Kinderfreibeträge für die steuerzahlenden Eltern u.a.).
Diese GbR-Theater werden durch eine zusätzliche städtische Förderung doppelt subventioniert und erhalten einen ?Wettbewerbsvorteil? gegenüber regulär wirtschaftenden Theaterunternehmen. Nur deshalb können sich solche Theater rühmen konkurrenzlos günstige ?Kulturdienstleistungen? anbieten zu können.

Für die Beschlussfassung in den kommenden Jahren werden wir dem Rat einen Vorschlag unterbreiten wie man in solchen Fällen verfahren kann.  Die Unterstützung solcher Theater mit kommunalen Mitteln die die oben genannte Praxis anwenden ist in unseren Augen ungerecht.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. 

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