Geflüchtete und sozial Benachteiligte: Besserer Zugang zu Bildung

Heiner Kockerbeck

Der Anstieg von Geflüchteten in unseren Bildungseinrichtungen macht es nötig, dort mehr neue und passgenaue Angebote bereitzustellen, die aber auch sozial benachteiligten Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund zu Gute kommen. Er ist die einmalige Chance, unsere Bildungseinrichtungen qualitativ auszubauen und sie bereit für die Bewältigung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen zu machen.

Doch auf dem Weg dahin gibt es noch viele Baustellen. Der Schlüssel zu ihnen liegt allerdings bei der Landesregierung. Die Stadt ist in Bildungsfragen mit nur wenigen Kompetenzen ausgestattet. Damit endlich Bewegung in die unbefriedigende Situation kommt, stellte DIE LINKE zusammen mit den Piraten einen Antrag zur nächsten Ratssitzung. Demnach soll der Rat an die Landesregierung appellieren, an fünf Stellschrauben zu drehen.

1.    Das Land soll das Schulgesetz ändern, damit alle geflüchteten Kinder und Jugendliche sofort nach der Ankunft eine öffentliche Schule besuchen können, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Bis jetzt ist eine Zuweisung die Voraussetzung für einen Schulbesuch. Und die lässt oft Monate auf sich warten.

2.    Auch junge Erwachsene sollen einen Schulabschluss und eine Ausbildung machen dürfen. Dazu ist es notwendig, die die Berufskollegs für Schüler/innen bis zum Alter von mindestens 21 Jahren zu öffnen, in notwendigen Fällen bis 25 Jahren. Diese Öffnung gilt für geflüchtete sowie für durch ihre soziale Herkunft benachteiligte junge Erwachsene ohne Schulabschluss. Dafür werden zum kommenden Schuljahr mindestens 5000 zusätzliche Plätze gebraucht.

3.    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs muss dahingehend geändert werden, dass geflüchteten und anderen Jugendlichen nicht durch den fehlenden Berufstätigkeitsnachweis die Möglichkeit verwehrt wird, an der Tages- und Abendschule Köln (TAS) einen Schulabschluss nachzuholen.

4.    Die Volkshochschulen sind aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen angeglichen werden können. Im Moment führt die aktuelle Erhöhung der Honorare in den Integrationskursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu immensen Unterschieden bei der Honorarhöhe zu anderen der Integration dienenden VHS-Kursen. Das darf nicht sein.

5.    Außerdem werden deutlich mehr Lehrer/innen (darunter solche mit der Qualifikation "Deutsch als Zweitsprache", DaZ), Sozialarbeiter/innen und Schulpsycholog/innen gebraucht, um an allen Schulen multiprofessionelle Teams sowie eine spürbar bessere Versorgung mit den genannten Berufen zu ermöglichen.

Das Grundgesetz legt das Recht auf Bildung fest. Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 und der Rücknahme aller ausländerrechtlichen Vorbehalte durch die Bundesrepublik im Jahr 2010 gilt es uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendlichen, die sich in Deutschland aufhalten.

Auch Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien müssen darin unterstützt werden, ihr Recht auf Bildung wahrnehmen zu können. In Nordrhein-Westfalen verließen im letzten Jahr 5,6 % der Schüler die Schule ohne Abschluss. Dieses Schicksal trifft insbesondere Schüler aus bildungsfernen, einkommensschwachen Elternhäusern und solche mit Migrationshintergrund. Sie benötigen zusätzliche Unterstützersysteme im öffentlichen Schulwesen.

Die Anstrengungen der Stadt als Schulträger werden aber nur dann erfolgreich sein, wenn allgemein das Land Nordrhein Westfalen seine originären Aufgaben im Bildungssystem besser wahrnimmt.