Für Transparenz und Kontrolle bei den städtischen Unternehmen!

Jörg Detjen

Stellungnahme von Jörg Detjen, Mitglied im Rat der Stadt Köln und im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH

 

Erstmals im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt „zur weiteren Verbesserung der Unternehmenssteuerung, -überwachung und -transparenz eine Richtlinie unter dem Titel `Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln´ auszuarbeiten“. Seit 2012 gibt es diesen PCGK-Kodex mit zwingenden Regelungen, Empfehlungen und Anregungen.

Nach zehn Jahren werden diese Regelungen nunmehr im Jahre 2018 in mehrfacher Hinsicht ausgehebelt. Die bevorstehende Wahl am 30. April von zwei weiteren Geschäftsführern, einem nebenamtlichen und einem hauptamtlichen, müsste sogar im Jahresabschlussbericht der Stadtwerke angezeigt werden, weil sie von Empfehlungen abweichen: absurd, aber wahr.

  1. Im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln wird in Punkt 1.2.8 verlangt, dass der Finanzausschuss des Rates bei Entscheidungen „von grundsätzlicher strategischer Bedeutung“ einbezogen werden muss.
  2. Für einen neuen hauptamtlichen Geschäftsführer, der nicht bereits in einer Geschäftsführung eines Beteiligungsunternehmens eingebunden ist, wird in Punkt 3.6.2 empfohlen, „eine Ausschreibung unter Beteiligung eines unabhängigen Personalberaters“ durchzuführen.
  3. Weder der Aufsichtsrat noch die Geschäftsführung der Stadtwerke GmbH wurden in die Debatte über die „strukturelle organisatorische Neuaufstellungeinbezogen. In Punkt 3.7.6 des Kodex wird festgestellt: „Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat voraus.“
  4. Frauen sollten in angemessener Zahl berücksichtigt werden“, empfiehlt der Punkt 2.5.1. Was ist angemessen bei vier Personen? Eigentlich doch zwei. Bei einer Frau wäre wenigstens der gute Wille erkennbar. Aber keine?
  5. Es sollen nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate wahrgenommen werden“, regelt der Punkt 2.2.5. An diese Empfehlung halten sich aber nicht die Ratsmitglieder Martin Börschel, Jörg Frank und Bernd Petelkau mit sechs und mehr Aufsichtsratssitzen. Warum eigentlich?
    Diese Verstöße sind kein Geheimnis; sie sind öffentlich und können von allen Kölnerinnen und Kölnern nachvollzogen werden.
    Die Empörung und der Frust über einen bevorstehenden Wechsel von Martin Börschel von der Politik in das Geschäftsleben sind groß. Aber warum pochen wir dann nicht auf die Einhaltung der wenigen Regeln, die es überhaupt gibt?
    Oberbürgermeisterin Reker kritisiert zu Recht die fehlende Ausschreibung. Aber wird sie etwas dagegen unternehmen? Oder geht es nur darum, dass sie vorher nicht gefragt wurde? Und warum hört man nichts von der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat?
    Die Mitglieder des Rates der Stadt Köln sollten sich im Klaren sein: Wenn sie mit der geplanten Wahl der zwei neben- und hauptamtlichen Geschäftsführer die Verstöße gegen den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln dahingehen lassen, dann ist dies nicht nur eine einzelne Entscheidung, sondern bedeutet das Aushebeln von Standards zur Steigerung von Transparenz und Kontrolle.