Fristgerechte Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner

Im vorliegenden Entwurf für die Änderung des SGB XII (letzte Änderung Drs. 16/3005) ist die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner im Jahr 2006 in Höhe von 36 Euro vorgesehen.

 Da der Gesetzentwurf zustimmungspflichtig ist, wird der Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesrat evtl. nicht fristgerecht erfolgen können. Die Zustimmung auch vor dem Bundesrat gilt aber als sicher.  

1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Weihnachtsbeihilfe noch vor Weihnachten ausgezahlt werden kann?

2. Ist die Verwaltung logistisch dazu in der Lage, die Weihnachtsbeihilfe auch kurzfristig auszuzahlen?