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Fortführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets

Gisela Stahlhofen

Rede zur Ratssitzung am 18.12.2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Änderungsantrag bezieht sich auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katrin Kunert und der Beantwortung unerer Anfrage. Diese haben sie als Tischvorlage vorliegen. Ich bin davon überzeugt, dass unser Änderungsantrag das Anliegen nicht verwässert, sondern stärkt.

Unserer Abgeordneten wurde aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass die Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket 2012 spitz abgerechnet werden, und die Kommunen ab 2013 nur noch Gelder in Höhe der 2012 abgerufenen Mittel erhalten werden.

Das konterkariert unser aller Bemühen und  Werben für diese Maßnahme. Auch wenn wir das Bildungspaket von Frau von der Leyen für handwerklich schlecht gemacht halten, gibt es doch uns als Kommune die Möglichkeit Bildung für Kinder, die sonst ausgegrenzt werden, zu finanzieren. Leider nutzen immer noch viel zu wenig arme Kinder und deren Eltern ihre Ansprüche. Hier ist Bürokratieabbau gefordert.

Bei der Kürzungsorgie, die im sozialen Bereich ansteht, werden selbst beim Mittagessen fast 50 % der Kinder zurückgelassen. Hier hatte sich ja Frau Kraft auf die Fahnen geschrieben ?KEIN KIND? zurück zu lassen. In den anderen Leistungsbereichen haben wir zum großen Teil nur Inanspruchnahmen im einstelligen Bereich. Deshalb werbe ich für eine Erweiterung Ihres Antrages. Den Kommunen müssen die Mittel im bisherigen Rahmen zur Verfügung stehen, damit auch zukünftige Antragsteller_innen nicht zurückgelassen werden.              

Zu ihrem Antrag: Wir unterstützen ihn natürlich. Schulsozialarbeit ist sinnvoll. Die nach ihrer Einarbeitungszeit jetzt gut vernetzten und angenommenen Schulsozialarbeiter auszutauschen würde die Strukturen zerstören, die an den Schulen jetzt aufgebaut sind.

Bildung ist Ländersache. Darum wollen wir die Landesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Hier hat das Land, zumindest was Inklusion angeht, den richtigen Weg eingeschlagen. Doch dann stellt das rot-grüne Schulministerium in ihrem Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes wieder erst einmal klar, dass Inklusion keine Pflichtaufgabe ist, dass das Land also nicht dafür zahlen muss, sondern, wenn die Kommunen es ernst meinen, sie die Kosten selber tragen müssen.

So geht es natürlich auch nicht. Es reicht nicht aus, in der Bildungspolitik zu behaupten, dass sie alle Schüler mitnehmen will (das tun Sie mit ihrem Gesamtschulkurs ja ohnehin nicht). Die Landesregierung muss sie auch so finanzieren, dass an den Schulen qualitätsbewusstes Arbeiten möglich ist.  

Fazit: Es ist richtig und notwendig die Beteiligung des Bundes einzufordern, ebenso aber auch eine stärkere Beteiligung des Landes.   Im Interesse der Kinder bitte ich Sie, unserem Ergänzungsantrag zu zustimmen.

 

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