Finanzielle Förderung durch die Stadt: Tariflöhne sollten Kriterium für die Vergabe sein. Maulkorb für Träger geht gar nicht

Heiner Kockerbeck

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

diese Beschlussvorlage betrifft alle Träger, alle Vereine und Organisationen, die von der Stadt Köln finanzielle Mittel für ihre Arbeit erhalten. Leider konnte sie nicht in den zuständigen Fachausschüssen diskutiert werden. Das wäre sehr wichtig gewesen, da es ja sehr unterschiedliche Träger gibt, zum einen die großen Organisationen wie AWO und Caritas, zum anderen kleinere Vereine und Träger. Die letzteren haben zum Beispiel damit große Probleme, dass ihnen die Verwaltungskosten bei der Projektförderung nicht bezahlt werden. Sie haben auch Probleme damit, wenn eine finanzielle Förderung voraussetzt, dass sie selbst Eigenmittel mitbringen müssen – d.h. dass ihnen also nicht alle Kosten bezahlt werden und sie selbst noch Geld mitbringen müssen, um einen Auftrag zu erledigen.

Die in der neuen Beschlussvorlage angestrebte Überprüfung der Wirksamkeit eingesetzter Gelder ist sicherlich legitim und selbstverständlich. Wer Geld gibt, kann auch einen Nachweis verlangen, dass die Gelder wirksam eingesetzt wurden. Doch ist es wichtig, dass an der Evaluation, bei der Überprüfung der Wirksamkeit die Träger selbst ihre Sichtweise einbringen können. Zudem sollten sie nicht durch zu kleinteilige Dokumentationspflichten von ihrer eigentlichen Arbeit beispielsweise mit Jugendlichen, Geflüchteten oder Senioren abgehalten werden. Dann sitzen sie mehr am Schreibtisch im Büro, anstatt ihre wichtige soziale Dienstleistung erbringen zu können. Wir werden in diesem Jahr in den zuständigen Ausschüssen nachfragen, auf welche Art die Verwaltung die Evaluation vornimmt.

Meine Fraktion stellt zur Vorlage folgenden Änderungsantrag:

1. Im Bereich der sozialen Dienstleistungen gibt es große Probleme mit niedriger Bezahlung und prekären Verträgen. Dies führt zu Unzufriedenheit und Personalmangel. Deshalb sollte sich eine Bezahlung nach Tarif, ob TVÖD oder Haustarif positiv auf die finanzielle Förderung eines Trägers, eines Vereins o.ä. auswirken. Die Vorlage sieht hier nur vor, dass tarifliche Bezahlung nicht zum Nachteil des Trägers ausgelegt werden kann. Das ist uns zu schwach: Sie sollte sich positiv bei der Entscheidung für die finanzielle Förderung des Trägers auswirken.

2. Die Vorlage enthält einen Satz, der als Maulkorb zur Unterdrückung von Kritik gehandhabt werden kann: Der Empfänger von Fördergeldern „achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit.“  In den bisherigen „Bewilligungsbedingungen“ fehlt er. Warum steht er jetzt neu darin? Wir beantragen, diesen Satz zu streichen. Wenn ein Träger von einem Zeitungsreporter eine Frage gestellt bekommt, dann soll er sich auch kritisch äußern dürfen. Das gehört zum demokratischen Diskurs und darf kein Anlass sein, von weiteren Geldern ausgeschlossen zu werden.

3. Von Trägern wird laut Beschlussvorlage erwartet, dass sie an Gesprächen und Veranstaltungen teilnehmen, die zum Erfahrungs- und Wissensaustausch dienen, gerade auch zur Wirksamkeit der Arbeit des Trägers, z.B. von Bildungsmaßnahmen für Jugendliche, deren Schulabschluss gefährdet ist. Das ist natürlich sinnvoll. Wir möchten aber, dass solche Gespräche und die Vorbereitung auf sie als Arbeitszeit gewertet werden. Die Teilnahme soll also bezahlt werden. Ansonsten handelt es sich entweder um unbezahlte Überstunden oder um einen weiteren Eigenanteil, den der Träger erbringen soll, ohne dass er dafür bezahlt wird.

Andere Fraktionen des Rats haben uns in Gesprächen signalisiert, dass sie unserem Antrag nicht zustimmen möchten, weil sie die Aussagen zu den Tarifen jetzt nicht beschließen möchten oder weil sie keine Änderungen mehr vornehmen möchten. Das wäre schade, denn, wie bereits gesagt, konnte die Vorlage ja im Vorfeld nicht im Ausschuss diskutiert werden. Dass die Streichung des „Maulkorbs“ sinnvoll ist, sollte nicht schwer einzuschätzen sein. Die beiden anderen Punkte sind gerade im Interesse kleinerer Träger und der Beschäftigen in den sozialen Dienstleistungen.